Unterschrift Packer
#41358
20.10.2026 10:12
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Christin1975
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Hallo,
wir erstellen selbst die IMO-Erklärung und unterschreiben diese auch. Wie ist das bei der IMO bzgl. des Packers, Packzertifikat. Wenn wir den LKW beladen, keinen Container, und dieser auf eine Fähre geht, müssen wir dann auch beim Packer unterschreiben?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Re: Unterschrift Packer
[Re: Christin1975]
#41359
20.10.2026 10:34
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Jacob Madsen
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Hallo Christin197,
ja, auch für ein Fahrzeug muss die Beladeerklärung unterzeichnet werden. Siehe UA 5.4.2.1 IMDG-Code. Im ersten Satz heißt es: "Werden gefährliche Güter in einen Container oder ein Fahrzeug gepackt oder verladen, müssen die für das Packen des Containers oder Fahrzeugs verantwortlichen Personen ein Container-/Fahrzeugbeladeerklärung vorlegen, ..."
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Unterschrift Packer
[Re: Jacob Madsen]
#41360
20.10.2026 12:12
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Claudi
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Achtung: es unterschreibt der, der für das Packen/ Beladen verantwortlich ist. Das muss nicht der sein, der die Arbeit gemacht hat sondern der Vorgesetzte, der die Pflicht übertragen bekommen hat, für die richtige Stauung/ Beladung zu sorgen. Der, der auch entsprechend dafür bezahlt wird ;), die Verantwortung zu tragen.
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Re: Unterschrift Packer
[Re: Claudi]
#41361
20.10.2026 12:15
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M.A.T.
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Achtung: es unterschreibt der, der für das Packen/ Beladen verantwortlich ist. Das muss nicht der sein, der die Arbeit gemacht hat sondern der Vorgesetzte, der die Pflicht übertragen bekommen hat, für die richtige Stauung/ Beladung zu sorgen. Der, der auch entsprechend dafür bezahlt wird ;), die Verantwortung zu tragen. und idealerweise auch CTU-geschult ist. M.A.T.
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Re: Unterschrift Packer
[Re: Christin1975]
#41376
27.10.2026 16:06
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DJSMP
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Hallo,
wir erstellen selbst die IMO-Erklärung und unterschreiben diese auch. Wie ist das bei der IMO bzgl. des Packers, Packzertifikat. Wenn wir den LKW beladen, keinen Container, und dieser auf eine Fähre geht, müssen wir dann auch beim Packer unterschreiben?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Sofern der LKW direkt in den Seeverkehr geht, dann ein Mitarbeiter von euch. Anforderungen haben die Kolleginnen und Kollegen genannt. Wenn nochmal umgeladen wird, dann das Packzertifikat frei lassen. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zwischen Versender (bzw. Verantwortlicher für das Packen der Güterbeförderungseinheit falls nicht gleich mit dem Versender) und dem Spediteur.
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