Hallo zusammen,
wir haben eine Maschine die in UN3538 klassifiziert ist. Enthalten ein Kolbenspeicher mit UN1066 Stickstoff.
Wir haben vom Hersteller eine Volumenangabe bekommen.
Gemäß erster Anstrich ADR 1.1.3.6.3 Gegenstände - Gesamtmenge der enthaltenen Gefahrgüter in kg bzw L.
Hier muss mir der Lieferant die Nettomenge des Gases zur Verfügung stellen. Richtig ?
Wenn ja, warum ist für Gegenstände die z.B. Gase enthalten die Angabe über Nettogewicht geregelt und im vierten Anstrich für verdichtete Gase in Versandstücken die Volumenangabe (ausgeliterte Fassungsraum) notwendig?
Muss die Angabe dann in L oder kg für UN1066 - ADR Versand erfolgen ?
Danke euch im Voraus
VG
Uwe73
Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 20.10.2026 14:01.