Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Klassifizierung einer verdünnten "Lösung" #4311 11.09.2006 14:38
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 83
S
SafetyFirst Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
S
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 83
Hallo Allerseits,

brauche mal wieder eine Denkhilfe:

Gegeben sei eine Zubereitung, die einen namentlich genannten UN-Stoff mit definierter UN-Nummer und Klassifizierungsprofil enthält, und zwar einen Stoff der Klasse 6.I mit Verpackungsgruppe II, z.B. Ethylchloracetat, UNNr. 1181.

Sagen wir mal, ich habe diesen Stoff zu 80 % in meiner Zubereitung. Ansonsten seien nur ungefährliche Stoffe enthalten (z.B. Sand oder Wasser).

Normalerweise würde ich dann mein Gut bezeichnen als Ethylchloracetat-Lösung (oder Mischung), UNNr. 1181, Verpackungsgrp. II, etc.


Was aber wäre, wenn der Giftstoff nur zu einem sehr geringen Teil noch enthalten wäre, sagen wir mal zu 1 %? Durch die Verdünnung könnte die akute Tox bequem im Bereich der Verpackungsgruppe III liegen (gehen wir mal davon aus).

Wie wäre das Gut zu klassifizieren und zu benennen? UNNr 1181 mit VP III ist keine zulässige Kombination. Muß ich bei VP II bleiben? Oder wird es ein Giftiger Stoff N.A.G. mit VP III?

Konkret an diesem Beispiel noch interessant: Die Bezettelung des 1181 ist 6.1 + 3 (also Totenkopf und Flamme als Nebengefahr). Sagen wir mal, die Zubereitung habe einen Flammpunkt jenseits von Gut und Böse. Kann ich mir dann bei der "Lösung" die Flamme sparen?

Viele Grüße,

SF

Re: Klassifizierung einer verdünnten "Lösung" [Re: SafetyFirst] #4312 12.09.2006 07:58
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo SafetyFirst,

gehen wir mal davon aus, dass alles so zutrifft wie du sagst. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Antwort auf
??? ich habe diesen Stoff zu 80 % in meiner Zubereitung ... wenn der Giftstoff nur zu einem sehr geringen Teil noch enthalten wäre, sagen wir mal zu 1 % ???
dann (murmel, murmel, murmel, hexhex) würde ich sagen wäre vielleicht UN 2810 giftiger organischer flüssiger Stoff, n.a.g. die geeignete Wahl, da hier auch alle VP möglich sind. Und wenn dein Fp jenseits von Gut und Böse ist (ich vermute du meinst > 61 °C) dann ist auch die Bezettelung 3 nicht von Nöten. Ansonsten vielleicht UN 2929.

Es hört sich jedoch eher so an, als würde dein 80 %-Stoff stofflich umgewandelt und nicht nur verdünnt. Und dann ist UN 1181 sicher nicht die korrekte Wahl.

Gruß Gandalf


Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 12.09.2006 07:59.
Re: Klassifizierung einer verdünnten "Lösung" [Re: Gandalf] #4313 12.09.2006 16:36
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 83
S
SafetyFirst Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
S
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 83
Hallo Gandalf,

vielen Dank erstmal für Deine kurzweilige Antwort! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ich habe keinen konkreten Fall vorliegen, sondern es geht mir um das grundsätzliche Verständnis. Der 1181 war einfach willkürlich der erste Eintrag, der mir als Beispiel passend erschien... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

OK, Deine Meinung hilft mir schon sehr viel weiter, bestätigt sie doch, was ich mir selbst auch dachte, aber nicht zu sagen wagte.

OH, HIMMEL, IST DAS PEINLICH!

Um zu erläutern, wo es bei mir hakte, bin ich gerade mal ins ADR gegangen:

Antwort auf
2.1.3.3 Eine Lösung oder ein Gemisch, das nur einen in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannten gefährlichen Stoff sowie einen oder mehrere ungefährliche Stoffe enthält, ist dem namentlich genannten gefährlichen Stoff zuzuordnen,


Diesen Satz hatte ich im Gedächtnis, und darum wagte ich nicht, die UN-Nr zu wechseln.

Im gleichen Absatz steht dann aber noch:

Antwort auf
es sei denn:
[...]
die Klasse, der physikalische Zustand oder die Verpackungsgruppe der Lösung oder des Gemisches unterscheidet sich von denen des gefährlichen Stoffes.


Wie heißt es? Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung,
oder: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße,

SF



Re: Klassifizierung einer verdünnten "Lösung" [Re: SafetyFirst] #4314 13.09.2006 07:55
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo SafetyFirst,
Antwort auf
OH, HIMMEL, IST DAS PEINLICH!
Nee, peinlich finde ich das nicht. Dafür denke ich ist erst mal so ein Forum da. Es gibt eben für 2.1.3.3 ADR keine Grenzangaben, ab bzw. bis wann diese Lösung/Gemisch dem namentlich genannten Stoff zuzuordnen ist. Ob denn dann eventuell falsch eingestuft wurde (mit den entsprechenden Konsequenzen) wäre ja dann im Zweifelsfalle noch zu klären, wobei sicher noch entscheidend ist, ob man bewusst falsch eingestuft hat (um bspw. Kosten für eine teurere Verpackung zu sparen), oder man logisch belegen und nachvollziehbar darlegen kann, wie und warum man auf diese Einstufung gekommen ist.
Gruß Gandalf


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Multis ADR, ADN und RID
von M.A.T. - 09.05.2024 12:53
Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batter
ien

von Claudi - 08.05.2024 18:20
PFAS-Reglementierung
von M.A.T. - 08.05.2024 11:41
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3