Hallo Dimitria,
der Information des deutschen Luftfahrtbundesamtes vom 25.11.2005 zufolge wird die Special provision A 97 der IATA-DGR in Deutschland folgendermaßen umgesetzt: Gefährliche Güter, die der Klasse 9, UN 3077/3082 ADR zugeordnet sind, bleiben auch im Luftverkehr zwingend diesen UN-Nummern zugeordnet. Die Information finden Sie unter
www.lba.de (Stichworte: Betrieb, Gefahrguttransport, Informationsschreiben).
Wie allerdings die Schweiz die Thematik umsetzt, konnte ich leider momentan nicht feststellen.
Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer