Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Angaben in der Zulassungsbescheinigung #4464 30.10.2006 17:29
Registriert: Dec 2003
Beiträge: 24
U
U. Becker Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Dec 2003
Beiträge: 24
Hallo Gefahrgutexperten !

Bei einer Fahrzeugkontrolle durch die BAG wurde bei einem unserer Tankfahrzeuge die mitgeführte Zulassungebescheinigung beanstandet. Bei dem Tankfahrzeug handelt es sich um ein AT-Fahrzeug (Tank für den Transport von Säuren und Laugen).

In der Spalte 7 (Fahrzeugbezeichnung gemäß 9.1.1.2 des ADR) ist in unserer Zulassungebescheinigung nur AT eingetragen. Die möglichen Angaben wie EX/II, EX/III, FK oder OX sind nicht angegeben. Der TÜV hat lediglich ---- (vier Querstriche) an den entsprechenden Stellen eingetragen.

Laut dem BAG Kontrollbeamten müssen aber die Angaben wie EXII, EXIII, FL und OX "durchgestrichen" eingetragen werden. Wieso werden wir als Halter für angeblich falsche Angaben in der Zulassungebescheinigung verantwortlich gemacht ??????. Die Zulassungebescheinigung wird durch den TÜV ausgestellt.

Hat jemand zu diesem Thema eine Meinung.

Vielen Dank im Vorraus !




Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: U. Becker] #4465 31.10.2006 10:42
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Morgen,
die BAG hat wohl recht!!
ADR Wortlaut:
9.1.3.3 Die Zulassungsbescheinigung MUSS dem in Unterabschnitt 9.1.3.5 dargestellten Muster entsprechen. Ihre Abmessungen entsprechen dem 210 mm (297 mm (Format A4). Es dürfen Vorder- und Rückseite verwendet werden. Die Farbe ist weiß mit einem diagonalen rosafarbenen Strich.


siehe Anlage: Muster Zulassungsbescheinigung

Die Entscheidung, wer bei Verstößen das Bußgeld zahlen soll, würde ich einem Richter überlassen.
>>Ein-/Widerspruch einlegen gegen einen Bußgeldbescheid.

Grüsse aus Wadern

W. Kassing

Anhänge
4578-Muster-Zulassungsbescheinigung.doc (0 Bytes, 450 Downloads)
Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: Wilhelm Kassing] #4466 01.11.2006 14:33
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Herr Kassing,

für eine Owi - Verfahren benötigt man immer eine Rechtsgrundlage. In soweit kann der Richter nur entscheiden, ob der von der Verwaltungsbehörde ermittelte Betroffene der Richtige ist und ob er den Tatbestand der Owi erfüllt.

Meines Erachtens gibt es nur die Pflicht, dass der Beförderer dem Kraftfahrer eine Zulassungsbescheinigung, welchem dem ADR entspricht, übergibt. Da der Beförderer über seinen Gefahrgutbeauftragten die Sachkunde besitzt, hätte die unrichtig ausgestellte Zulassungsbescheinigung im Unternehmen Auffallen müssen.
Eine Owi - Tatbestandsnorm, nach welcher sich Sachverständige von TÜV oder DEKRA, wie auch gegen unrichtige Aussagen von externen Gefahrgutbeauftragten zu verantworten hätten, wäre zwar manchmal sinnvoll <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />, ist aber nun mal nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: TDamm] #4467 01.11.2006 18:27
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Hallo Herr Damm,
sie antworten ganz in meinem Sinn.
-Verstoss liegt vor.
-Pflichtverletzung des Beförderers liegt vor.
also auf geht`s...
Für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Bußgeldbescheid kommt, würde ich nach einem Widerspruch dem Richter die Entscheidung überlassen, wem denn nun die Falsche Zulassungsbescheingung zuzuordnen ist.

Aber mal im Ernst < wir machen uns doch lächerlich, wenn solche Verstösse, die ohne Zweifel objektiv vorliegen, mit etlichen EUROs Bußgeld belegt werden. Was hat denn das mit Sicherheitsrelevanz zu tun.???
Ein Anruf beim austellenden TÜV in Zukunft ADR konforme Zulassungscheinigungen auszustellen täte es auch!!

Grüsse aus Wadern

W. Kassing

Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: Wilhelm Kassing] #4468 02.11.2006 16:05
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Herr Kassing,

Sie haben vollkommen Recht, einen solchen Verstoß kann man nicht mit dem Regelsatz nach der RSE ahnden. § 17 OwiG geht der Anlage 7 zur RSE nunmal vor. Bereits vor zwei Jahren hatte ich den TÜV bzw. die DEKRA in solchen Fällen um eine Stellungnahme gebeten. Aber geholfen hat´s auch nicht. Die unrichtigen Dinger werden eben verlängert, bis der Platz voll ist.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: TDamm] #4469 02.11.2006 17:49
Registriert: Dec 2003
Beiträge: 24
U
U. Becker Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
U
Registriert: Dec 2003
Beiträge: 24
Hallo Herr Kassing/Damm.
Erst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wir haben heute den Anhörungsbogen von Kreis Wesel erhalten. Werden Einspruch einlegen und abwarten was der Richter entscheidet.
Beim TÜV ist die Problematik bereits bekannt !!!!!! Mit den älteren Schreibprogrammen des TÜV konnten keine Eintragen in die Zulassungbescheinigungen eingetragen und sofort wieder durchgestrichen werden. Deshalb wurde in 2003 bis 2004 alle Bescheinigungen nicht ADR-Konform ausgestellt. Wir haben allerdings jetzt das Problem ca 50 Bescheinigungen ändern zu lassen. Wer die Kosten dafür übernehmen soll wird man noch sehen.

Vielen Dank

U. Becker

Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: U. Becker] #4470 07.11.2006 12:53
Registriert: Nov 2006
Beiträge: 32
Udo Freytag Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Nov 2006
Beiträge: 32
Liebe Gefahrgutmitstreiter,

dieses Thema hat mich auch in letzter Zeit bewegt.
Ich kann meinen beiden Vorrednern weitgehend zustimmen, möchte aber auch auf die Anlage 16 der RSE hinweisen. Da steht unter Ziffer 7: "Um unbefugte Änderungen der Angaben in der ADR-Zulassungsbescheinigung zu verhindern sind in allen Fällen die gesamten Fahrzeugbezeichnungen aufzuführen und nicht Zutreffendes ist zu streichen."

Damit ist fast alles gesagt. Die "Sicherheitsrelevanz" liegt also darin, dass keine nachträglichen Änderungen erfolgen und Fahrzeuge für etwas eingesetzt werden, für das sie nicht geeignet sind.
Ich denke auch, dass der Beförderer dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein Urteil wäre aber mal interessant.


Gruß

Udo F.

Re: Angaben in der Zulassungsbescheinigung [Re: U. Becker] #4471 14.11.2006 19:56
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 104
Steffan Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 104
Ich möchte dazu noch anführen, wer täglich die Bescheinigungen in der Hand hält und sich diese anschaut, sollte doch wissen, wenn da nur Striche sind, dass damit die an dieser Position befindlichen Merkmale gemeint sind.
Was mir persönlich bei den Bescheinigungen nicht gefällt, sind die Änderungen und die Vielzahl der Verlängerungen. Hier wäre der Verordnungsgeber gefordert. Eine einfache Lösung wäre, bei Änderungen sowie in Verbindung mit einer Tankprüfung neue Bescheinigungen zu erstellen. Aus der Praxis muss ich mal die so oft in der Kritik geratenen gebietsfremden Fahrzeuge (z.B. Polen) loben. Die Bescheinigungen sehen immer wie Neu aus. Nun mag man darüber schmunzeln, ob es nicht einen anderen Hintergrund hat, aber bis jetzt ist mir in diesem Bezug (nur in diesem Bezug) nichts negatives aufgefallen. Auf die Statistiken und der so.g. Darseinsberechtigung (BAG) möchte ich mich wegen eines solchen Verstoßes nicht äußern. Aus Erfahrung mit Gerichten merke ich nur an, dass die anstehende Verhandlung sicherlich von sehr kurzer Dauer sein wird. Aber wer weiß, manchmal wird man wegen kleinen Dingen gleich kriminalisiert.

Steffan


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen?
von Claudi - 13.06.2025 12:32
Certification For Transport Of Goods
von Claudi - 13.06.2025 12:27
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von DJSMP - 13.06.2025 10:28
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3