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Gabelstapler versenden im Seeverkehr #4569 27.11.2006 18:43
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Claudi Offline OP
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Hallo,

ich bin gerade am grübeln:

Sind Gabelstapler als Gefahrgut (UN 3363) zu versenden? Sie enthalten ja u. U. Reste von Gefahrgut (Treibstoffe, Schmiermittel). Was ist mit der Batterie?
Aber wieso sind PKW, die per Seeschiff transportiert werden (z. B. Neuwagen aus Asien), die ja z. B. Benzin/ Diesel in kleinen Mengen enthalten (da sie fahrenderweise umgeschlagen werden müssen), kein Gefahrgut?

Re: Gabelstapler versenden im Seeverkehr [Re: Claudi] #4570 27.11.2006 23:06
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Bernd Gonschior Offline
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Hallo Claudi,

gefährliche Güter, die in Maschinen oder Fahrzeugen enthalten sind und notwendig sind für den Betrieb der Maschine oder des Fahrzeugs, gelten im Seeverkehr nicht als Gefahrgut.

Dies gilt z.B. für Kraftfahrzeuge (Benzin, Batterie) oder Hydraulikpressen (Öl).

Dies gilt nicht für z.B. Kühlgeräte (Gas) oder Transformatoren (Öl).

Quelle: Eine der legendären Verlautbarungen des BMV, die nie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.

Gruß
Bernd


Re: Gabelstapler versenden im Seeverkehr [Re: Bernd Gonschior] #4571 29.11.2006 13:16
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Claudi Offline OP
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Vielen Dank für diese Spur! Ich habe beim BMVBW nachgefragt und werde (hoffentlich) in den nächsten Tagen eine Antwort (vielleicht sogar schriftlich) bekommen - ich melde mich dann hier bzgl. der Erkenntnisse.

Re: Gabelstapler versenden im Seeverkehr [Re: Claudi] #4572 04.12.2006 09:57
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Claudi Offline OP
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Habe eine telefonische Rückmeldung aus dem BMVBW erhalten und die Auskunft war, dass es die UN-Nummern

UN 3166 Verbrennungsmotor oder Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas oder Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit
UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug oder Batteriebetriebenes Gerät

im IMDG-Code nicht gibt und sich daraus ableiten lässt, dass solche Fahrzeuge nicht den Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr unterliegen. In das 34. Amdt. soll auch ein entsprechender Hinweis eingetragen werden.

Re: Gabelstapler versenden im Seeverkehr [Re: Claudi] #4573 15.12.2006 16:19
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gkleeberger Offline
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Hallo Claudi,
im Seeverkehr gibt es aber noch die UN-Nr. 3363, gefährliche Güter in Maschinen oder gefährliche Güter in Apparaten.

Gruß gkleeberger


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