Liebe Gefahrgutmitstreiter,
muß bei einem Tankfahrzeug (Bj. 1979) auf dem Tankschild die Zulassungsnummer und der Werkstoff angegeben sein ?
Laut ADR ja, aber .... es gibt doch die Übergangsvorschriften, insbesondere in 1.6.3.4 a ADR.
Bloß wer sagt mir jetzt, ob das Tankschild damals ohne die oben genannten Angaben zu erstellen war.
Wer kann auf diese alten Vorschriften den noch zurückgreifen ?
Bitte um Hilfe
Udo Freytag <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />