Hallo Gefahrgutexperten,
unser Betriebsgelände wird demnächst für Klinikbesucher und Mitarbeiter vom reinen Schrankensystem mit Pförtner auf Ticketschrankensystem und Pförtner umgestellt. Jetzt sagte uns ein Anwalt für Verkehrsrecht, dadurch würde unser Gelände zu öffentlichem Gelände, weil ja jeder Verkehrsteilnehmer der ein Ticket zieht ungehinderte Zufahrt zu unserem Gelände hat. Stimmt diese Auslegung oder bleibt ein abgeschlossenes Betriebsgelände, weil ja weiterhin ein Schrankensystem mit Pförtner vorhanden ist. Das Gelände ist auch eingezäunt, so dass nur über die Eingänge ein regulärer Zugang besteht.
Für Antworten, Verweise und Erfahrungen, wo man den Sachverhalt nachlesen kann, wäre ich sehr dankbar.