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ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 #4625 14.12.2006 16:12
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H.P. Kiefler Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen,
hier eine tolle Sache für alle die nur als Kurierfahrer für Labore unterwegs sind. Wie ja jeder weiß, fallen ab 01.01.2007 die Duldungsfristen für Fahrzeugführer unter 3.5 Tonnen Max. Gewicht. So muss ja dann jeder Fahrer der UN 2814 oder UN 2900 transportieren soll, muss, will eine ADR Bescheinigung besitzen. Aber warum, müssen diese Personen mit dem gesamten ADR konfrontiert werden. Auf Anfrage beim BMVBS Referat A 33, ob die Möglichkeit besteht, wie bei IATA, nur an Fahrerschulungen für gewisse GG- Klassen teilzunehmen, wurde mir eine Absage erteilt. Es wäre wohl auch für die Zukunft erst mal nicht geplant.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />Mal ganz ehrlich: Warum muss dieser Personenkreis, der nur hin und wieder Gefahrgut der Klasse 6.2 fahren wird, mit der gesamten Gefahrgutpalette eindeckt werden, wo auf die Klasse 6.2 vielleicht fast nicht eingegangen wird. Diese Personen müssen nach fünf Jahren erneut geprüft werden über das gesamte ADR, von dem sie nichts mehr Wissen. Es ist, meiner Meinung nach, dann auch nicht verwunderlich, wenn in Zukunft die Verstöße wegen fehlender ADR Bescheinigung zunehmen werden. Vieleicht sollte der Gesetzgeber darauf hingewiesen werden, dass es sicherer ist, Personal auf der Straße zu haben, die in dieser Disziplin gut ausgebildet sind, als jede Menge Fahrpersonal das aus Kostengründen und nach dem Motto, diese Sachen fahren wir nicht oder das wird schon gut gehen, ein hohes Risiko (aus Unwissenheit oder vorsätzlich) darstellen. Eure Meinung würde mich interessieren.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Mir wurde indirekt von der DIHK über das BMVBS mitgeteilt, dass es bei der Aus- und Fortbildung keine Lücken in den Klassen geben würde und alle Themen und Klassen gleich behandelt würden. Frage ich aber geschulte ADR Bescheinigungsbesitzer nach Themen der Klasse 6.2 während der Aus-und Fortbildung, bekomme ich sehr oft die Antwort: Das Thema haben wir sogut wie nicht oder garnicht behandelt. Aber vielleicht wird es ja eine Ausnahmeregelung oder Multinationale Vereinbahrungen geben und im ADR 2011 diese Einzelklassenschulungen erlaubt.
Also schöne Weihnacht und ein gesundes und ruhiges neue (ADR) Jahr 2007 <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 [Re: H.P. Kiefler] #4626 18.12.2006 09:53
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TDamm Offline
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Hallo Herr Kiefler,

grundsätzlich bin ich nicht dafür, dass der ADR Schein nur für eine Klasse abgelegt werden sollte. Wie schnell hat man ein weiteres Gut geladen. Auch wird ja der Fahrer nicht nur Klassenbezogen, sondern auch allgemein im Umgang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern geschult.

Allerdings gebe ich Ihnen recht, dass das Spezialwissen der Klasse 6.2 schon einen geringen Umfang in der Fahrerausbildung besitzt.

Gruß
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 [Re: H.P. Kiefler] #4627 21.12.2006 14:52
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M.Brück Offline
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Hallo Herr Kiefler,



eine Gegenfrage: Auf welche Vorschriftenbereiche sollte sich denn die Ausbildung beschränken? Welche Vorschriften hat den speziell nur der Klasse 6.2 Fahrer zu beachten, die für die anderen Klassen nicht gelten? :-)



Ich halte generell die 5 Jahres-Frist für viel zu lange und die Prüfungen bei den Basiskursen und auch bei den Fortbildungsschulungen für viel zu einfach. Wer Gefahrgut transportiert sollte gefordert sein hierfür etwas zu tun und das nicht nur alle 5 Jahre auf diesem einfachen Niveau.

Zuletzt bearbeitet von M.Brück; 21.12.2006 14:56.

Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 [Re: M.Brück] #4628 22.12.2006 17:15
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TDamm Offline
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Hallo Herr Brück,

Ihre Auffassung kann ich nur bestätigen. Ich bin selbst Prüfer bei der IHK. Die Durchfallrate beim Basiskurs ist sehr gering. Danach gehen die Fahrer raus und vergessen die Hälfte. Dazu ändert sich das Recht aller zwei Jahre. Wenn ich die dann im Owi – Verfahren vor Gericht als Zeuge etwas Frage, ist das Wissen nur selten vorhanden. Gefahrguttransporte sollten was für Spezialisten sein. Da müssten aber die Verlader, letztendlich der Kunde, auch mal mehr bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 [Re: H.P. Kiefler] #4629 24.12.2006 17:40
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Winklhofer Offline
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Lieber Herr Kiefler,
das ADR sieht nun mal keine klassenspezifische Schulung vor und das ist gut so. Wenn wir mit der Klasse 6.2 anfangen, dann kommt morgen die Klasse 7 (innerstaatlich in der Schweiz möglich mit großen Problemen in grenzüberschreitenden Verkehr), die Klasse 1, dann die Heizölhändler, die Gastransporteure und so fort.
Wir haben die einheitliche Schulung im BK für alle Gefahrgutfahrer, auch um die Kosten für solche Lehrgänge und auch die Prüfungen im zumutbaren Rahmen zu halten. Wenn für jeden x-beliebigen Bereich eigene Schulungen und Prüfungen vorgehalten werden sollen, möchte ich gerne die betroffene Wirtschaft fragen, wer diese Kosten übernimmt.
Im übrigen würde ich schon gerne wissen, welche Dinge aus dem Basiskurs speziell für die Klasse 6.2 wegfallen sollten. Im BK werden m. W. Themen bearbeitet, die von jedem Gefahrgutfahrer, unabhängig von den Klassen, beachtet werden müssen. Ich sehe daher keinen Grund jetzt wieder mit Ausnahmen in der Fahrerschulung zu arbeiten.
Die von Ihnen genannte Aussage, das haben wir nicht oder unzureichend behandelt, höre ich außerdem ständig bei Prüfungen und kann von mir trotz ständiger Wiederholung nicht nachvollzogen werden, wenn ich mir den Kursplan anschaue.
Abschließend noch eine INFO für Herrn Tamm: Die Durchfallquote im Basiskurs liegt mittlerweile im süddeutschen Raum bei 15 bis 25 %. Also so leicht ist es auch wieder nicht.

Grüße aus Pfaffenhofen
Alfred Winklhofer

Re: ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 [Re: Winklhofer] #4630 18.01.2007 11:38
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H.P. Kiefler Offline OP
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OP Offline
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Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr,

lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Es geht doch nicht darum einen vollständigen Gefahrgutfahrer auszubilden, sonder einen Kurierfahrer der Proben von Stelle A zu Labor B bringen soll. Wenn in einem Großklinikum 20-30 Kurierfahrer beschäftigt sind, die auch Proben der Kat A transportieren könnten, nicht wird, dann finde ich es besser, dass dieser Personenkreis speziell auf diese Gefahren und Vorschriften aufmerksam gemacht werden und nach einer gewissen Zeit (z.Z. leider 5 Jahre) auch wieder mit diesem Thema geschult und geprüft werden. Denn diese Klasse 6.2 hat es, wie die Klasse 7, in sich. Denn nicht umsonst muss man für die Klassen 1 und 7 jeweils einen extra speziellen Kurs belegen. Ich glaube kaum, dass sich die Kurierfahrer wärend der 5 jährigen Zwischenzeit mit dem Rest des ADR beschäftigen würden, und dann bei den Prüfungen schlechte Karten haben, da diesen Fahrern meist wenig Zeit für das Erlernen der Regeländerungen usw. zur Verfügung gestellt wird. Gefahrguttransporte ist in den meisten Köpfen der Führungsriegen (Kliniken und Labore) immer noch ein lästiges Anhängsel, das irgendwie mit erledigt werden muss. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wie schreibt Herr Brück immer: Mensch bleiben. Das sollten wir nicht vergessen.<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: ADR Bescheinigung für Klasse 6.2 [Re: H.P. Kiefler] #4631 18.01.2007 15:04
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Steffan Offline
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Hallo Herr Kiefler,
was spricht dagegen, wenn die von ihnen genannten 20-30 Kurierfahrer der Großklinik speziell von der Klinik für die Klasse 6.2 geschult werden. Andere Speditionen führen auch gesonderte Schulungen neben der ADR Schulung durch, welche sich auf das beförderte Produkt beziehen, da es in ihrem Interesse liegt, Vorfälle weitestgehend zu vermeiden.
Mal darüber nachdenken!!!

Steffan


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