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UN 1170 / Sondervorschrift 601 #4680 10.01.2007 11:48
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Deffri Offline OP
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Beiträge: 20
Sehr geehrte Kolegen und Koleginnen.

Ich muß mal eine Frage stellen, die sicher schon öfters beantwortet wurde, mir aber als Neuling etwas Kopfzerbrechen bereitet.

Wir sind ein pharmazeutisches Unternehmen und haben unter anderem ein Produkt das Ethanol enthält.

Unsere Chemiker haben diese Ware wie folgt eingestuft.

UN 1170 Ethanol Klasse 3 PG II
( Isoket Spray 15ml)

Dieses Produkt vertreiben wir an den Großhandel oder aber auch an Apotheken.

Im neuen ADR befindet sich unter UN1170 die Sondervorschrift 601.

" Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. "

Unser Medikament wird mit anderen Produkten zusammen in einen Karton an den Empfänger verschickt. Es handelt sich jeweils um Einzelverpackungen. In einem Karton können von 1 Einzelverpackung bis zu 160 Einzelverpackungen befinden.

Gilt hier ebenfalls die Sondervorschrift 601 oder nicht?
Wenn nein, wo kann ich diesen Passus im ADR finden? Ich würde diese Sondervorschrift so lesen, das wir hier das Produkt als Nicht gehargut versenden dürfen, da die Vorschriften des ADR's nicht greifen.

Ich danke für das Interesse und freue mich auf umfassende Antworten.

In diesem Sinne, aber immer S I C H E R !

D. Friebe

Re: UN 1170 / Sondervorschrift 601 [Re: Deffri] #4681 10.01.2007 13:06
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Udo Leithold Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo Herr Friebe,

die SV 601 ist, soweit ich es sehe, für Ihr Produkt anwendbar.
Die Bedingungen für die Freistellung sind:
- UN 1170,
- Medikament für
- Einzelhandel oder
- persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und verpackt.
Kann man dies bestätigen, ist SV 601 zutreffend.
Damit ist es unerheblich wieviel Einzelstücke in einer Gesamtverpackung enthalten sind.
Vorsicht ist walten zu lassenn, wenn noch andere Gefahrgüter in der Verpackung enthalten sind (Zusammenpacken).
Vorsichtshalber kann in den Papieren auf die Freistellung verwiesen werden.
Es empfiehlt sich, wenn noch weitere Gefahrgüter befördert werden. Dies verringert das Risiko von Nachfragen bei einer Kontrolle.

Gruß
Udo Leithold

Re: UN 1170 / Sondervorschrift 601 [Re: Deffri] #4682 11.01.2007 12:08
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo Herr Friebe,

dem Beitrag von Hr. Leithold stimme ich zu. Die Tatsache, dass die SV 601 im ADR 2007 bei UN 1170 neu aufgeführt ist, hat folgenden Hintergrund:
Bislang (ADR 2005) war UN 1170 als pharmazeutisches Produkt auch schon von den Vorschriften des ADR befreit, allerdings nur bei Inanspruchnahme der multilateralen Vereinbarung M 168. Diese war jedoch nur bis zum 31.12.2006 gültig und ist somit ab 01.01.2007 praktisch in das ADR überführt worden.

Gruß aus München
Günther Homann


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