Hallo zusammen,
Ich weiß, dass die Thematik, die ich ansprechen werde, keine spezielle Gefahrgut- sondern eine allgemeine Luftfrachtthematik dastellt. Es geht um die EU-Verordnung 2320/2002, konkret un die Sicherheitserklärung des bekannten Versenders. Wir sind ein mittelständisches chemisches Unternehmen, bei verschiedenen Speditionen als bekannter Versender gemeldtet und verschicken mehrmals in der Woche Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut auf dem Luftwege.
In der seit Januar 2007 geltenden Fassung der Sicherheitserklärung des bekannten Versenders verpflichten wir uns unter anderem dazu, die Sendungen so zu verpacken, dass diese manipulationssicher sind z.b. durch den Einsatz verschweißter Folie.
Der Einsatz dieser Variante ist uns aus technischen Gründen nicht möglich. Mich würde interessieren, wie andere Versender diese Problematik lösen. Wir benutzen für unsere Luftfrachtsendungen neuwertige, UN-Geprüfte Kartons, die mit farblosen Band maschinell verklebt sind. Ist dies als Sicherung ausreichend? Wäre ein selbsklebendes Etikett über dem Klebeband mit Firmenlogo als Siegel denkbar? Auf den F.A.G Seiten des LBA bin ich leider nicht fündig geworden. Vielleicht Vielleicht kann mir hier jemand mit meinen Fragen weiterhelfen.
Vielen Dank