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Klassifizierung von Gemischen #4732 25.01.2007 08:10
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AndyG Offline OP
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Hallo,

ich habe ein Gemisch aus Natriumhydroxid (20% Lösung) mit gelösten Hemicellulosefasern als Produkt zu klassifizieren.

Da der einzige gefährliche Stoff die Natronlauge ist, ist mMn der Transport unter UN 1824 Natriumhydroxidlösung, 8, II anstelle von

UN 3266 Ätzender basischer anorganischer flüssiger Stoff, n.a.g. (Natronlauge, Lösung 20%), 8, II

durchzuführen.

Liege ich da richtig?

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: AndyG] #4733 25.01.2007 09:31
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EMeindl Offline
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Sehe ich auch so.

Gruß
e.meindl

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: EMeindl] #4734 25.01.2007 12:08
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SafetyFirst Offline
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Yep.

<Erbsenzählermodus ON>

Ggf. könnte man prüfen, ob unter VP III zu befördern möglich ist. Dann wäre vielleicht eine andere UN-Nr. angemessen.

Schielt man aber zu den STOFFlern rüber, so stellt man fest, daß dort auch ab 5 % NaOH mit C; R35 eingestuft wird. Im Analogieschluß ist damit nicht zu erwarten, daß die menschliche Haut dem Gut länger als 60 Minuten standhält.

<Erbsenzählermodus OFF>

Grüße,

SF


Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: SafetyFirst] #4735 25.01.2007 12:31
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EMeindl Offline
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Hallo SF,

die UN 1824 gibt es für VG II + III. Ich gehe in solchen Fällen immer hin und schlage in einschlägigen Chemikalienkatalogen nach. Die dortigen Kollegen sind aus meiner Erfahrung heraus sehr gründlich (und für telefonische Nachfragen recht zugänglich).

Gruß
e.meindl

PS: Schielt man zu den Gefahrstofflern noch weiter rüber, so wird man feststellen, daß 0,1 N Natronlauge nicht als Gefahrstoff eingestuft ist, aber als Gefahrgut (Ätzwirkung auf Metalle - Aluminium)

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: EMeindl] #4736 26.01.2007 14:40
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SafetyFirst Offline
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Argh!

Ich wußte in dem Moment, als ich mich entschied, zu faul zum nachgucken zu sein, daß es mich einholen würde....

Jedenfalls ist es ein schönes Beispiel für den Einfluß der Metall-Korrosion. Das werde ich mir merken.

Viele Grüße,

SF

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: AndyG] #4737 27.01.2007 16:18
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Peter Müller Offline
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Hallo Kollegen,
diese Art der speziellen Einstufung kann erhebliche Tücken mit sich bringen.

Gemische habe ich sehr oft im Abfallbereich, oder bei neuen galvanischen Bädern.
Die Chemiker, mit denen ich zu tun habe, vertreten einhellig eine Meinung:
Wenn einem Stoff ein anderer zugemischt wird, können sich dessen Eigenschaften erheblich verändern. Dabei muss der zugemischte Stoff kein Gefahrstoff sein.

Ob das bei einem NaOH- Cellulosegemisch der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen.

Grundsätzlich gehe ich auf Nummer sicher und stufe Gemische immer in N.A.G-Gruppen ein und nenne die Bestandteile.
Also besser : UN 3266 Ätzender basischer anorganischer flüssiger Stoff, n.a.g. (Natronlauge, Lösung 20%), 8, II

Gruss
Peter

PS: Natronlauge 0,1 N hat eine Konzentration von weniger als 1 % ( ich glaube sogar nur 0,1 % ), wird aber bei MERCK trotzdem als Gefahrgut eingestuft
http://chemdat.merck.de/pls/pi03p/w...s&pg=0&s=&lang=1

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: Peter Müller] #4738 28.01.2007 11:58
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EMeindl Offline
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Hallo Peter,

wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, warum stufen Sie dann als UN 3266 ein? Nichts anderes ist Natronlauge, da Sie keine weitere Gefahr nennen. Kontrollbehörden mit chemischem Hintergrundwissen würden bei Ihrer Einstufung die Stirn runzeln.

Gruß
e.meindl

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: Peter Müller] #4739 29.01.2007 14:06
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Rupert Offline
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[erbsenzählerei ein]

wenn man schon ins Gefahrstoffrecht spechtelt, dann erfährt man das bei Gemischen mit extremen pH-Wert die Einstufung über die Zubereitungsrichtlinie zu einer falscher Klasssifikation führen kann. Daher muss ich Hr. Müller bei der Aussage recht geben:
Wenn einem Stoff ein anderer zugemischt wird, können sich dessen Eigenschaften erheblich verändern. Dabei muss der zugemischte Stoff kein Gefahrstoff sein.

auf Nummer sicher gehen und ein Gemisch auf allen Eigenschaften der Klasse 1-9 überprüfen lassen. Kostet zwar etwas, daür ist man sicher.

[erbsenzählerei aus]

Ob ich nun 1824 oder 3266 für diesen Stoff verwende, in dieser Zwickmühle bin ich auch immer.
Je mehr sich ein Gemisch von den Reinstoff unterscheidet umso mehr tendiere ich zu einer n.a.g. Eintragung. Wie schon in einen anderen Beitrag erwähnt ist das Ergebnis das selbe, solange die VG gleichbleibt.
Ehrlich gesagt spielen noch organsistorische Fragen auch mit, also ich versuche meine UN-Nummern in der Firma so weit wie möglich gering zu halten und auch über die Jahre beizubehalten.

have a nice day
Rupert

P.S.
Kleine Eselsbrücke:
Konzentrierte Lauge und Säüren habens meistens eine Konzentration von 10 N,
Natronlauge wird mit 45% konzentriert geliefert, so mit ist eine 0,1N Lösung 0,45% ig.



Have a nice day!
Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: Rupert] #4740 29.01.2007 16:17
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AndyG Offline OP
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Dass die vorhandenen Hemicellulosen keine weiteren Gefahrenauslösende Eigenschaften bei der Natronlauge bewirken traue ich mir selbst zu beurteilen.

Daher aus meiner Sicht eben UN 1824


Zur Info:
1 N NaOH = 40 g/mol = 40 g/l = 4 (Gewichts-) %
0,1 N NaOH = 4 g/mol = 4 g/l = 0,4 (Gewichts-) %

Unsere NaOH hat 20 %.

Re: Klassifizierung von Gemischen [Re: Rupert] #4741 08.03.2007 18:45
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Andreas_A Offline
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"wenn man schon ins Gefahrstoffrecht spechtelt, dann erfährt man das bei Gemischen mit extremen pH-Wert die Einstufung über die Zubereitungsrichtlinie zu einer falscher Klasssifikation führen kann."

wobei das GefSTOFF-Recht hier IMHO nicht konsequent ist.

RL 67/548/EWG Anh. 1 sieht vor, dass Mischungen von NaOH in Wasser ab 2 % mit "C / R34" gekennzeichnet werden. Bei 1,9 % und darunter ist also "Xi" fällig.

Dagegen steht irgendwo in 1999/45/EG, dass Gemische mit pH-Werten von unter 2 und über 14 generell als ätzend einzustufen sind. Ein Gemisch von 1,9 % NaOH ist aber alkalischer als 14.

Und jetzt?

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