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Ungereinigte Leerverpackungen verschicken #4779 06.02.2007 14:57
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AndreasInt Offline OP
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Wir wollen ungereinige Leerverpackungen an den Lieferanten zurückführen.
Ursprünglich sind diese als Gefahrgut klassifiziert gewesen (UN 1805, Klasse 8).
Lt. Hersteller müssen wir diese als Gefahrgut zurückführen ?
Lt. 4.1.1.11 ADR unterliegen diese jedoch nicht, wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um jede Gefahr auszuschließen (wir haben die Behälter mehrfach gespült und absolut restentleert).
Was nun tun .. und reicht dies aus ?? Wo sind diese geeigneten Maßnahmen definiert ??

Wenn wir als Gefahrgut zurückschicken sehe ich es wie folgt:
Kanister werden auf Europalette gestretcht. Auf dieser Folie erfolgt die Kennzeichnung mit UN-Nr, Schriftzug UMVERPACKUNG und auf gegenüberliegenden Seiten jeweils Gefahrzettel Nr. 8

Beförderungspapierangaben Leere Verpackung,8 (8)

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Gruß
Andreas [color:"blue"] [/color]

Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken [Re: AndreasInt] #4780 06.02.2007 16:36
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Steffan Offline
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Hallo Andreas,
schau mal in der RSE unter Erläuterung zu Teil 1; Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 nach.

Steffan


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken [Re: AndreasInt] #4781 07.02.2007 09:33
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Gandalf Offline
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Hallo AndreasInt,
Antwort auf
Wir wollen ungereinige Leerverpackungen an den Lieferanten zurückführen. ... (wir haben die Behälter mehrfach gespült und absolut restentleert)

Vielleicht solltest du noch mal klären, was genau ihr macht bzw. machen wollt.
Gruß Gandalf

Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken [Re: AndreasInt] #4782 07.02.2007 15:50
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Frank Pasternack Offline
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Hallo,
normalerweise langt doch eine Restentleerung der Kanister bei Rückführung an den Lieferanten aus !?.

Ich sehe es auch so: Wenn restentleert und die Labels auf den Kanistern sind, ist auf dem Beförderungspapier "Leere Verpackung, Klasse 8, ADR" richtig.
Markierung der Palette m.E. auch OK.

Wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um jede Gefahr auszuschließen (wie beschrieben absolut restentleert und mehrfach gespült), dann müssten auch die Labels von den Kanistern gekratzt werden, um es als kein Gefahrgut befördern zu können. Das Risiko, dass wirklich keine Gefahr mehr besteht liegt dann aber bei Euch als Versender.

Andere Meinungen ?

Frank


Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken [Re: AndreasInt] #4783 08.02.2007 14:02
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Rupert Offline
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Hallo Andreas

"Kanister werden auf Europalette gestretcht. Auf dieser Folie erfolgt die Kennzeichnung mit UN-Nr, Schriftzug UMVERPACKUNG und auf gegenüberliegenden Seiten jeweils Gefahrzettel Nr. 8
Beförderungspapierangaben: Leere Verpackung,8 "
Tipp von mir:
Mach es einfach so, dann erspart ihr euch die ganze Reinigung

have a nice day
Rupert

auch wirtschaftlich denken ;-)


Have a nice day!
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken [Re: Rupert] #4784 30.03.2007 13:42
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Winklhofer Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Andreas,

zur Thematik "Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen" haben wir uns auch schon des öfteren in Anfragen beschäftigt. Wir haben daher versucht die wichtigsten Punkte in einem Merkblatt zusammenzufassen. Du findest dieses unter www.schwaben.ihk.de (Stichwort: Gefahrgutmerkblätter).

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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