|
Ungereinigte Leerverpackungen verschicken
#4779
06.02.2007 14:57
|
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 7
AndreasInt
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 7 |
Wir wollen ungereinige Leerverpackungen an den Lieferanten zurückführen. Ursprünglich sind diese als Gefahrgut klassifiziert gewesen (UN 1805, Klasse 8). Lt. Hersteller müssen wir diese als Gefahrgut zurückführen ? Lt. 4.1.1.11 ADR unterliegen diese jedoch nicht, wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um jede Gefahr auszuschließen (wir haben die Behälter mehrfach gespült und absolut restentleert). Was nun tun .. und reicht dies aus ?? Wo sind diese geeigneten Maßnahmen definiert ??
Wenn wir als Gefahrgut zurückschicken sehe ich es wie folgt: Kanister werden auf Europalette gestretcht. Auf dieser Folie erfolgt die Kennzeichnung mit UN-Nr, Schriftzug UMVERPACKUNG und auf gegenüberliegenden Seiten jeweils Gefahrzettel Nr. 8
Beförderungspapierangaben Leere Verpackung,8 (8)
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Gruß Andreas [color:"blue"] [/color]
|
|
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken
[Re: AndreasInt]
#4780
06.02.2007 16:36
|
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 104
Steffan
Profi
|
Profi
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 104 |
Hallo Andreas, schau mal in der RSE unter Erläuterung zu Teil 1; Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 nach.
Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
|
|
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken
[Re: AndreasInt]
#4781
07.02.2007 09:33
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo AndreasInt, Wir wollen ungereinige Leerverpackungen an den Lieferanten zurückführen. ... (wir haben die Behälter mehrfach gespült und absolut restentleert) Vielleicht solltest du noch mal klären, was genau ihr macht bzw. machen wollt. Gruß Gandalf
|
|
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken
[Re: AndreasInt]
#4782
07.02.2007 15:50
|
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 4
Frank Pasternack
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 4 |
Hallo, normalerweise langt doch eine Restentleerung der Kanister bei Rückführung an den Lieferanten aus !?.
Ich sehe es auch so: Wenn restentleert und die Labels auf den Kanistern sind, ist auf dem Beförderungspapier "Leere Verpackung, Klasse 8, ADR" richtig. Markierung der Palette m.E. auch OK.
Wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um jede Gefahr auszuschließen (wie beschrieben absolut restentleert und mehrfach gespült), dann müssten auch die Labels von den Kanistern gekratzt werden, um es als kein Gefahrgut befördern zu können. Das Risiko, dass wirklich keine Gefahr mehr besteht liegt dann aber bei Euch als Versender.
Andere Meinungen ?
Frank
|
|
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken
[Re: AndreasInt]
#4783
08.02.2007 14:02
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Hallo Andreas
"Kanister werden auf Europalette gestretcht. Auf dieser Folie erfolgt die Kennzeichnung mit UN-Nr, Schriftzug UMVERPACKUNG und auf gegenüberliegenden Seiten jeweils Gefahrzettel Nr. 8 Beförderungspapierangaben: Leere Verpackung,8 " Tipp von mir: Mach es einfach so, dann erspart ihr euch die ganze Reinigung
have a nice day Rupert
auch wirtschaftlich denken ;-)
Have a nice day!
|
|
Re: Ungereinigte Leerverpackungen verschicken
[Re: Rupert]
#4784
30.03.2007 13:42
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo Andreas, zur Thematik "Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen" haben wir uns auch schon des öfteren in Anfragen beschäftigt. Wir haben daher versucht die wichtigsten Punkte in einem Merkblatt zusammenzufassen. Du findest dieses unter www.schwaben.ihk.de (Stichwort: Gefahrgutmerkblätter). Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|