Hallo JPlasko,
was fliegt ihr denn überhaupt? Handelt es sich um Gefahrgut?
Also der Stickstoff ist bis zu einem Druck von 2.8 bar (280 kPa) nicht als Gefahrgut zu klassifizieren, da es sich um ein Gas der Unterklasse 2.2 handeln würde (siehe 3.2.2.4 IATA-DGR Ausnahmen).
Es ist auch richtig, dass die Druckbehälter nicht UN zugelassen sein müssen. Aber es müssen überhaupt Cylinder/Stahlflaschen in der entsprechenden Verpackungsvorschrift erlaubt sein. Wenn es sich nicht um UN-zugelassene Druckbehälter handelt, müssen sie entsprechend eines technischen Verfahrens konstruiert, hergestellt, kontrolliert, geprüft und genehmigt werden, das von der zuständigen nationalen Behörde (BAM) anerkannt ist. Die allg. Anforderungen gemäß 6.4.1 IATA-DGR müssen erfüllt sein.
Auf alle Fälle ist erst einmal die Klassifizierung festzulegen. Auch solltet ihr unbedingt den Zulassungsschein/Prüfbericht vom Hersteller einfordern und sicherstellen, dass die Verpackung für diesen Stoff und für Luftfracht geeignet und zugelassen ist.