Beföderungspapier
#4851
21.02.2007 00:09
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Michael K.
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Hallo Gefahrgutexperten, ich habe leider einige Probleme mit meinen Vorgesetzten( Gb-Person). Mein Anliegen ist folgendes. ich habe eine Schulung(sons.verantw.Person) für den Gefahrguttransport bekommen und würde gerne einmal wissen :was darf auf einem Beföderungspapier stehen und was nicht. Ich bin immer davon ausgegangen, das dieses Beföderungspapier ein Dokument darstellt. Leider wird dieses von meinem Vorgesetzten nach belieben erweitert und umgestaltet. Dürfen zB.Lagerort, Artikel und Artikel.-Nr. und Chargen oder Batch.-Nr.,auch Handschriftlich dort aufgeführt werden.Wenn dies nicht der Fall ist, auf welche Vorschrift kann ich mich berufen und welche Strafe(StGB;OWIG,in Euro bitte) ist dafür in Betracht zuziehen. Ich würde gerne einige Beispiele vorbringen, bevor ich mich mit dem GB unterhalte. bitte Kollegen könnt Ihr mir weiterhelfen !!!!!! MfG Michael K.
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Re: Beföderungspapier
[Re: Michael K.]
#4852
21.02.2007 08:49
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Udo Leithold
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Hallo Michael K.,
im Beförderungspapier können auch weitere Angaben gemacht werden. Wichtig ist, dass die in 5.4.1 verlangten Angaben vorhanden sind und auch die Reihenfolge beachtet wird. Das Beförderungspapier ist zwar ein Dokument, aber nicht an eine bestimmte Form gebunden. Wäre es anders, hätte der Gesetzgeber ein solches Papier vorgegeben. Es können ja auch andere Papiere als Beförderungspapier genutzt werden, wenn die Angeben vorhanden sind.
Gruß Udo Leithold
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Re: Beföderungspapier
[Re: Michael K.]
#4853
22.02.2007 03:33
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Markus Ungethüm
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Dürfen zB.Lagerort, Artikel und Artikel.-Nr. und Chargen oder Batch.-Nr.,auch Handschriftlich dort aufgeführt werden. Natürlich! Salopp gesprochen dürfte zusätzlich zu den geforderten Angaben auch noch "Die Glocke" von Schiller oder das "Ave Maria" mit draufstehen - <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Natürlich ist dergleichen Unsinn nicht erwünscht und schon gar nicht sinnvoll, aber solange alle geforderten Angaben richtig, lesbar und eindeutig vorhanden sind - alles im grünen Bereich. Grüßle, Markus
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Re: Beföderungspapier
[Re: Michael K.]
#4854
22.02.2007 17:12
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Registriert: Jun 2003
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Rupert
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Auf der Strasse hat man ja noch die Formfreiheit wie das Beförderungspapier aussieht. Ich weiß nicht welche Arten von Gefahrguttransporte und welche anderen deine Firma durchführt. Eher sollte überlegt werden welche Funktion das Beförderungspapier noch erfüllen soll oder ob es Sinn macht einen Extraschein mit auszustellen. Meistens wird es mit einen Lieferschein kombiniert, also Artikelnr. Chargennummer etc, gehört schon drauf bzw. stört nicht, da es auch zur Identfikation notwendig ist.
have a nice day Rupert
Have a nice day!
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Re: Beföderungspapier
[Re: Udo Leithold]
#4855
24.02.2007 19:34
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Michael K.
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Hallo Gefahrgutfreunde, auch hier ein DICKES DANKESCHÖN an alle. Wenn man mehrere Meinungen hört,oder liest, erklärt sich vieles von selbst.
Danke nochmal........Michael K.
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Re: Beföderungspapier
[Re: Michael K.]
#4856
26.02.2007 10:49
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AndyG
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Wo bekommt man das neue Multimodales Beförderungspapier mit geänderter Schreibweise (beginnend mit UN - Nummer) gemäß ADR 5.4.4 ?
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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