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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Tornau]
#4889
21.03.2007 10:28
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Stefan
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Ich danke für die Antwort(en)!
Gruß Stefan
per aspera ad astra
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Tornau]
#4890
22.03.2007 23:22
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo Stefan, hallo Tornau,
ich würd mich auf eine Einzelausnahme im Bezug der UN 3175 nicht verlassen. Die GGAV wurde Anfang 2005 nur deshalb verspätet veröffentlicht, da es Streitigkeiten bzgl. der Aunahme 11 gegeben hat. Im Bundesrat wurde die GGAV bereits im Dezember 2004 beschlossen (ich meine es war der 18. Dez.). Daher war klar, dass die Ausnahme 27 verlängert würde. Auch war es der BAM nicht möglich Alt-Container von jetzt auf gleich eine Zulassung zu verpassen. Um dieses Vakuum zu schließen wurde die Ausnahme 27 um weitere 3 Jahre verlängert. Das war im Dezember 2004 bereits beschlossene Sache. Deshalb war es ein Kleines für diese Überbrückungszeit zwischen Januar 2005 und der Veröffentlichung der GGAV 2005 eine Einzelausnahme zu erteilen.
Eine weitere Verlängerung wird es nicht geben, auch das hat das Ministerium ganz klar zu verstehen gegeben. Die Alternative war entweder im ADR 2007 für die UN 3175 eine andere VV zuzuordnen oder die Container gemäß BK 2 zuzulassen. Da eine Änderung im ADR 2007 nicht stattgefunden hat ist es klar, Schüttgutcontainer mit Deckel für UN 3175 müssen nach BK 2 zugelassen werden. Die Unternehmen habe Zeit genug dafür. Jeder der diese Zeit nicht nutzt darf sich nicht darauf verlassen von irgendeinem Ministerium 2008 eine Einzelausnahme zu erhalten.
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Mark]
#4891
23.03.2007 09:18
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gkleeberger
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Hallo, haben Sie schon mal überlegt, ob Ihre Gefahrgut-Einstufung stimmt ? Bei uns haben wir övB unter UN 1325 eingestuft. Gruß G. Kleeberger
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: gkleeberger]
#4892
23.03.2007 18:39
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Mark
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Hallo gkleeberger,
UN 3175 steht für "Feste Stoffe, die entzündbare Flüssigkeiten enthalten". In erster Linie handelt es sich hier um Abfälle, die Lösemittel enthalten. Z.B. Filtertücher, Destillationsabfälle etc.
ÖVB´s sind im Normalfall kein Gefahrgut. Mehrere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kriterien der Klasse 4.1 nicht erfüllt sind. Enthalten aufgrund schlechter Sortierung ÖVB´s jedoch Lösemittel (z.B. Putzlappen mit Verdünner oder Benzin) mit Flammpunkt < 60°C, so sind diese dann der UN 3175 zuzuordnen. Wie gesagt geht es jedoch hier nicht um ÖVB´s!
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Mark]
#4893
27.06.2007 10:57
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Susann Miller
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Hallo alle zusammen,
nochmal vielen Dank für die aussagekräftigen Antworten und die interessante Diskussion. Wir haben uns entschlossen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die zwischenzeitlich auch erteilt wurde. Somit konnten wir, zumindest für unseren Einzelfall, eine befriedigende Lösung finden.
Übrigens: Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung dauerte von der Antragstellung bis zur Zustellung des Genehmigungsbescheides grade mal eine Woche!
Herzliche Grüße Susann Miller
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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