Für Personen die nicht aus dem Bereich Fahrzeugbau oder Technischer Überwachung kommen dürfte es schwer sein die Vorschriften der ECE- Regelung Nr. 13 oder der Richtlinie 71/320/EWG in ihrer zuletzt geänderten Fassung zu Kontrollieren. Bei einer Abfahrtskontrolle durch Sichtprüfung kann die Kontrollperson sich eigentlich nur nach der Anzahl der Räder, sowie einer Sichtkontrolle der Bremsanlage ( Feststellbremse und Auflaufbremse) verlassen.
Weiterhelfende Informationen giebt es vielleicht hier
web page , oder beim den Überwachungsbehörden direkt.
mfg
K.Mons