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Einstufung UN1805 oder nicht? #5034 24.04.2007 12:48
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Andreas_A Offline OP
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Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit der Einstufung von Phosphorsäure-Wasser-Gemischen.

Zuerst mal der GefahrSTOFFteil:
Laut 67/548/EWG, Anhang 1 sind alle Gemische mit weniger als 25 % Phosphorsäure als reizend einzustufen. Die mit weniger als 10 % sind kein Gefahrstoff mehr.
Dagegen steht in Anhang 6, dass alle Produkte mit pH unter 2 und über 11,5 ätzend sein müssen. Irgendwie widersprüchlich, da irgendwo im Bereich zwischen null und 25 % Phosphorsäure der pH-Wert 2 unterschritten wird. Laut eines VCI-Leitfadens ist Anhang 1 relevant, nach anderen Meinungen Anhang 6.

Und jetzt zum GefahrGUTteil:
Gibt es ähnliche Konzentrationsgrenzen auch für die Gefahrguteinstufung? Konkret geht es um ein Gemisch mit unter 10 % Phosphorsäure, für das keine Angaben bzgl. der Wirkung auf Stahl oder Aluminium vorliegen.
Meine DR-Software errechnet bei 9,9 % Phosphorsäure und weniger keine Gefahrguteinstufung (auch wenn ich den Haken bei "Korrosion über 6,25 mm im Jahr" setze). Ab 10 % Phosphorsäure ist das Gemisch dann in UN1805, Kl. 8 einzustufen.

Danke für alle sachdienlichen Hinweise :-)

Re: Einstufung UN1805 oder nicht? [Re: Andreas_A] #5035 25.04.2007 08:25
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Gandalf Offline
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Hallo Andreas,
IMHO gilt folgendes:
1) GefStoff: Wenn in Anhang I der RL 67/548/EWG Konzentrationsgrenzen angegeben sind, dann gehen diese den anderen Regelungen vor. Das steht irgendwo in den RL auch so drin (also VCI-Vorgehensweise). Dies ist bei Phosphorsäure ja der Fall. Also < 10 % kein Gefahrstoff.
2) GefGut: Da gibt es die Festlegung in 2.2.8.1.9, wenn kein GefStoff nach EU-RL und nicht ätzend für Stahl oder Alu - dann kein GefGut. Wenn du aber tatsächlich Korrosion hast (2.2.8.1.6 c), dann liegst du mit UN 1805 richtig.
Gruß Gandalf

Re: Einstufung UN1805 oder nicht? [Re: Gandalf] #5036 27.04.2007 12:17
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SafetyFirst Offline
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Antwort auf
1) GefStoff: Wenn in Anhang I der RL 67/548/EWG Konzentrationsgrenzen angegeben sind, dann gehen diese den anderen Regelungen vor.


Nohoiiinnn, das stimmt nicht!

Naja, ok, ich geb's zu: Es stimmt fast... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

*Sofern die konventionelle Methode angewandt wird* sind die Angaben aus dem Annex I sakrosankt, egal ob wir unwissenden Menschlein, die da nicht in der Kommission sitzen, dies für richtig halten oder für falsch.

Die unselige pH-Regel aber fällt in der Bereich des *Definitions-Prinzips* nach Anhang VI DSD (klar: der pH ist eine intrinsische Eigenschaft des Produktes). Bis auf die CMR-Merkmale geht Einstufung nach Definitions-Prinzip immer der Einstufung nach konventioneller Methode vor.

Nach pH-Regel dürfen wir aber die pH-Einstufung anzweifeln; dann steht es uns offen, die Puffer-Kapazität in Rechnung zu ziehen. Was sich dahinter verbirgt, ist inzwischen sogar in *zugänglichen* Quellen beschrieben - ich hab's in irgendeinem Anhang gelesen, wars's die TRGS 200? TRGS 220? Oder war's die REACH-VO? Eine von den Dreien jedenfalls.

Zwinkert uns die Tritration dann liebevoll zu, hätten wir eine gute Begründung - nicht für die schwächere Einstufung, aber für die Durchführung eines Tests.

OK, praktikabel ist das nicht wirklich, aber die Behörden haben gesprochen - howgh!

Mein alter Chef würde jetzt fragen: "Wie breit ist Ihr Kreuz und wie stark ihre Rechtsabteilung?"

Mit einer guten Argumentation halte ich es bei einer H3PO4/Wasser-Lösung für vertretbar, wirklich der DPD zu folgen. Wenn mir der Mut fehlt, bleibt aber nichts anderes übrig, als bei pH sauer der DSD zu folgen und C;R35 einzustufen.

Die labbrige Argumentation gilt dann wohl leider auch für das ADR: Da ich ja nicht wirklich einen Test bezahlen will, kann ich die gefährdung ja nur aus dem Stoffrecht abschätzen. Wenn ich mir die Argumentation dort schon nicht zutraue, kann ich's natürlich auch nicht im Transportrecht. Lasse ich mich dagegen im Stoffrecht drauf ein, muß ich im Transportrecht noch die Metallkorrosion berücksichtigen.

So, alle Klarheiten beseitigt? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Viele Grüße,

SF

Re: Einstufung UN1805 oder nicht? [Re: SafetyFirst] #5037 27.04.2007 16:13
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Sickenberger Offline
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Hallo SF,

aber sagt die TRGS 200 Ausgabe Februar 2007 unter "5.2.5 Methoden zur Beurteilung der ätzenden Eigenschaften" in de Absätzen 7 und 8 nicht auch folgendes:

(7) Bei einzelnen Stoffen in wässriger Lösung, für die in Anhang I der ichtlinie
67/548/EWG spezifische Konzentrationsgrenzen festgelegt sind, hat die konventionelle Methode gegenüber der pH-Wert-Methode nach Absatz 2 Vorrang.
(8) Für Zubereitungen mit extremem pH-Wert (&#8804; 2,0 bzw. &#8805; 11,5), die nur einen sauren oder basischen Stoff ohne stoffspezifischen Konzentrationsgrenzen in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG und keine oberflächenaktiven Stoffe enthalten, wird es für ausreichend gehalten, die Einstufung über die Bestimmung der sauren bzw. alkalischen Reserve (kein in-vitro Test) oder die Anwendung der
konventionellen Methode vorzunehmen.

Das bedeudet doch in diesen Fällen, bei Absatz 8 ein entsprechendes Ergebnis vorausgesetzt, und keine Metallätzwirkung, kein Gefahrstoffkennzeichnung und damit auch kein Gefahrgut?

Gruß

Richard Sickenberger

Re: Einstufung UN1805 oder nicht? [Re: Andreas_A] #5038 30.04.2007 10:44
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Ritchie Offline
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Hallo,

auf dieser Seite gibt die BfR eineige Hilfestellungen,

http://www.bfr.bund.de/cm/252/leitfaden_zur_klassifizierung_von_gefahrgut.pdf

evtl. kommt man damit weiter.

Gruß
R.

Re: Einstufung UN1805 oder nicht? [Re: Sickenberger] #5039 02.05.2007 10:32
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SafetyFirst Offline
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Hallo Herr Sickenberger,

die von Ihnen zitierte Passage aus der TRGS200 war mir nicht präsent. Ja, diese Handlungsanweisung ist ziemlich eindeutig! Sie gibt uns die Möglichkeit, die erprobte und sinnvolle Methodik der konventionellen Einstufung in diesen besonderen Fällen anzuwenden. Allerdings muß sichergestellt sein, daß wir wirklich nach dem Verdünnungsprinzip arbeiten und synergistische Effekte ausgeschlossen sind. Die Diktion liegt auf "EINZELNE Stoffe in wässriger Lsg" bzw. auf "NUR EINEN sauren oder basischen Stoff".

Insofern kann ich mich Ihren Schlußfolgerungen dann anschließen.

Danke für die Korrektur!

Viele Grüße,

SF

Re: Einstufung UN1805 oder nicht? [Re: SafetyFirst] #5040 02.05.2007 14:28
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Andreas_A Offline OP
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Dankeschön für alle sachdienlichen Hinweise.

V.a. der Verweis auf TRGS 200 hilft mir weiter.

Und eine andere Diskussion mit französischen Behörden kann ich damit auch gleich erschlagen :-).


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