1) GefStoff: Wenn in Anhang I der RL 67/548/EWG Konzentrationsgrenzen angegeben sind, dann gehen diese den anderen Regelungen vor.
Nohoiiinnn, das stimmt nicht!
Naja, ok, ich geb's zu: Es stimmt fast... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
*Sofern die konventionelle Methode angewandt wird* sind die Angaben aus dem Annex I sakrosankt, egal ob wir unwissenden Menschlein, die da nicht in der Kommission sitzen, dies für richtig halten oder für falsch.
Die unselige pH-Regel aber fällt in der Bereich des *Definitions-Prinzips* nach Anhang VI DSD (klar: der pH ist eine intrinsische Eigenschaft des Produktes). Bis auf die CMR-Merkmale geht Einstufung nach Definitions-Prinzip immer der Einstufung nach konventioneller Methode vor.
Nach pH-Regel dürfen wir aber die pH-Einstufung anzweifeln; dann steht es uns offen, die Puffer-Kapazität in Rechnung zu ziehen. Was sich dahinter verbirgt, ist inzwischen sogar in *zugänglichen* Quellen beschrieben - ich hab's in irgendeinem Anhang gelesen, wars's die TRGS 200? TRGS 220? Oder war's die REACH-VO? Eine von den Dreien jedenfalls.
Zwinkert uns die Tritration dann liebevoll zu, hätten wir eine gute Begründung - nicht für die schwächere Einstufung, aber für die Durchführung eines Tests.
OK, praktikabel ist das nicht wirklich, aber die Behörden haben gesprochen - howgh!
Mein alter Chef würde jetzt fragen: "Wie breit ist Ihr Kreuz und wie stark ihre Rechtsabteilung?"
Mit einer guten Argumentation halte ich es bei einer H3PO4/Wasser-Lösung für vertretbar, wirklich der DPD zu folgen. Wenn mir der Mut fehlt, bleibt aber nichts anderes übrig, als bei pH sauer der DSD zu folgen und C;R35 einzustufen.
Die labbrige Argumentation gilt dann wohl leider auch für das ADR: Da ich ja nicht wirklich einen Test bezahlen will, kann ich die gefährdung ja nur aus dem Stoffrecht abschätzen. Wenn ich mir die Argumentation dort schon nicht zutraue, kann ich's natürlich auch nicht im Transportrecht. Lasse ich mich dagegen im Stoffrecht drauf ein, muß ich im Transportrecht noch die Metallkorrosion berücksichtigen.
So, alle Klarheiten beseitigt? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Viele Grüße,
SF