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Gewichtsermittlung UN 1072 #5058 03.05.2007 11:31
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Jörg Gohl Offline OP
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Hallo zusammen!

Gerade neu angemeldet hier und schon habe ich eine Frage zum Versand von UN 1072 im Luftverkehr.
Konkret liegt mir der Fall vor, dass ich 30 Sauerstoffflaschen á 2 Liter versenden muß, die aber pro Stück 3,9 Kg wiegen. Welches ist denn das entscheidende Gewicht/Inhalt für die Ermittlung der Verpackungsvorschrift?

Ist es der nominelle Inhalt der Flasche, das Bruttogewicht der gefüllten Flasche oder etwas ganz anderes?

Vielen Dank schon einmal im voraus für hilfreiche Antworten.

Gruß
Jörg Gohl

Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Jörg Gohl] #5059 03.05.2007 15:29
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Anderl Offline
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Hallo Jörg Gohl,

man kommt doch immer auf die Verpackungsvorschrift 200, oder habe ich die Frage falsch verstanden?

In den Spalten J & L ist die max. Nettomenge an Gefahrgut je Versandstück angegeben. Bei einem Gewicht handelt es sich um das Nettogewicht, ausser es steht ein "G" (Gross weight/Bruttogewicht) dabei.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Anderl] #5060 03.05.2007 17:33
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Jörg Gohl Offline OP
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Hallo Herr Anderl,

da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Mir geht es darum zu erfahren ob ich noch im Bereich der Möglichkeiten für einen Transport per Passagierflugzeug oder eher im Bereich für CAO bin.
Ausserdem geht es mir darum den richtigen Kg-Wert anzugeben bzw. zu wissen wie der richtige Wert ermittelt werden kann!!

Sagen die Vorschriften z.B. das der nominelle Flascheninhalt zählt, wäre die Sache ja klar.

Gruß Jörg Gohl

Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Jörg Gohl] #5061 04.05.2007 09:40
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Anderl Offline
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Hallo Herr Gohl,

da es sich um 30 Versandstücke handelt ist ein Versand PAC möglich. Wenn Sie die Füllmenge nicht wissen, können Sie zurückwiegen, d.h. ermitteln sie das Bruttogewicht je Gasflasche und ziehen sie das jeweilige Tara-Gewicht (ist auf dem Behälter angegeben) ab.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Anderl] #5062 04.05.2007 09:53
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Jörg Gohl Offline OP
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Hallo nochmal,

es handelt sich ja nicht um 30 Packstücke sondern um 1 bzw. 2 Packstücke! Die Flaschen sind mit medizinischem Sauerstoff gefüllt und für einen Versand als Einzelpackstücke nicht geeignet, da die Ventile keine Schutzkappe haben, wie z.B. bei 10 Liter Flaschen.
Was ich bisher allerdings nicht wußte, ist dass das Tara-Gewicht auf der Flasche steht. Bei den ganzen eingestanzten Sachen auf den Flaschen konnte ich das noch gar nicht identifizieren. Also müßte ich rechnen: Bruttogewicht - Tara = Gewicht des Sauerstoffs x Anzahl Flaschen pro Packstück = PAC bzw. CAO tauglich!?

Bitte entschuldigen Sie, dass ich nochmal nachhaken muss. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Gruß Jörg Gohl

Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Jörg Gohl] #5063 07.05.2007 10:02
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Anderl Offline
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Hallo,

erfüllen die Behältnisse Verpackungsvorschrift 200 mit den allg. Verpackungsanforderungen von 5.2.0 sowie die Verpackungsspezifikation nach 6.4?
Wie sieht die zusammengesetzte Verpackung aus bzw. was besagt der Zulassungsschein?

Kenne aus der Praxis kleine Druckgasverpackungen, die aber einzeln in extra dafür zugelassene Aussenverpackungen eingesetzt werden müssen. Dies schließt keine Umverpackung aus.

Also bitte Zulassungsschein prüfen, wie und wieviele dieser Flaschen ein zugelassenes Versandstück darstellen. Die Entscheidung ob PAC/CAC oder CAO hängt von der Nettomenge des enthaltenen Sauerstoffs je Versandstück ab. Es muss eigentlich schon bekannt sein, wieviel Sauerstoff in die Flaschen gefüllt wurde. Sie dürfen auch nicht überfüllt sein.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Jörg Gohl] #5064 22.05.2008 10:52
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aw_ Offline
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Hallo zusammen,
ist zwar etwas älter der beitrag, bin heute draufgestossen. viell interessiert es ja trotzdem jemanden..
hatte vor kurzem auch 'un1072 oxygen, compressed' zu verschicken.
das waren 2,0 liter (4kg G) und 10 liter (18kg G) flaschen.
da ja gem. iata dgr buch der nettoinhalt in kg angegeben werden muss, bleibt nur die nachfrage beim hersteller. diese ergab dass die liter ein zehntel in kg entsprechen, also 0,2 kg netto und 1,0 kg netto.
viele grüsse..alex

Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Jörg Gohl] #5065 27.05.2008 16:49
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Lazarus Long Offline
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Hallo nochmal,

es handelt sich ja nicht um 30 Packstücke sondern um 1 bzw. 2 Packstücke! Die Flaschen sind mit medizinischem Sauerstoff gefüllt und für einen Versand als Einzelpackstücke nicht geeignet, da die Ventile keine Schutzkappe haben, wie z.B. bei 10 Liter Flaschen.
Was ich bisher allerdings nicht wußte, ist dass das Tara-Gewicht auf der Flasche steht. Bei den ganzen eingestanzten Sachen auf den Flaschen konnte ich das noch gar nicht identifizieren. Also müßte ich rechnen: Bruttogewicht - Tara = Gewicht des Sauerstoffs x Anzahl Flaschen pro Packstück = PAC bzw. CAO tauglich!?

Bitte entschuldigen Sie, dass ich nochmal nachhaken muss. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Gruß Jörg Gohl

Verpackungsvorschrift 200 sagt klar dass die Ventile mit einer Schutzkappe o.ä. versehen sein müssen. Das mit der "Anzahl Flaschen pro Packstück stimmt so auch nicht - PACKSTÜCK im Sinne der VP 200 ist ENTWEDER ein zugelassener Zylinder ODER, bei sehr kleinen Zylindern (<1 L) die geforderte Stabile Aussenverpackung. Hier darf die Aussenverpackung nicht mit einer Umverpackung (Overpack) verwechselt werden.

Re: Gewichtsermittlung UN 1072 [Re: Lazarus Long] #5066 30.05.2008 17:35
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Heinz1 Offline
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.... tja, Sauerstoffflaschen sind ein echter Dauerbrenner! Die PI200 sagt, dass die Ventile "auf geeignete Art" geschützt sein müssen, also nicht in jedem Falle durch die konventionelle Schutzkappe. Zylinder für den Einbau als Flugzeugersatzteil können z.B. kunststoffbeschichtet sein, ohne dass die Möglichkeit besteht, einen Schutz direkt zu montieren. Es muss dann halt die Verpackung entsprechend konstruiert sein.

Zylinder <1L müssen in geeigneten Aussenverpackungen verpackt werden, größere können selbstverständlich in (nicht UN-spezifizierten) Außenverpackungen verpackt werden, ohne dass es sich dabei dann gleich um ein "Overpack" handelt!

Das Verfahren Overpack hätte zur Folge, dass alle Flaschen komplett markiert und gelabelt sein müssten. Bei Luftfahrt- und Medizintechnik nicht unbedingt der "Hit".

Airlines verwenden für diese sog. "rotables/Umlaufteile" z.B. Plasticcontainer mit spezieller Innenauskleidung, die das nicht durch Schutzkappe zu sicherende Ventil wirksam schützt. Der Container ist dann die Außenverpackung.
Eintrag in der DGD kann dann so aussehen:

1 Special container x 2,5 kg

Erst wenn ich davon mehrere zusammenfasse, stellt das ganze ein Overpack dar!

Thema passt gut, da ich während der beiden letzten Tage gerade bei einem renommierten luftfahrttechnischem Betrieb war :-)

Gruß und scheunes WE
Heinz Balecke
GGA-Team


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