Kennzeichnung Kombi-Pack
#5176
13.06.2007 10:13
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Schüle GU
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Hallo Kollegen,
bei der Kennzeichnung von einem Kombi-Pack treten Fragen auf. Deim Packstück handelt es sich um einen Spannringeimer mit einem am Deckel ebenfalls mit Spannring befestigten weiteren kleinen Eimer. Das ganze ist ein 2-Komponenten-Kleber. Problem: großer Eimer ist Klasse 3, kleiner Eimer Klasse 9. Auf dem großen Eimer ist genügend Platz für einen Label, ist auch drauf. Der kleine allerdings ist zu klein dazu. Somit ist das ganze jetzt gerade nach der größten Gefahr, nämlich Klasse 3 belabelt. Bei einem Kundenaudit wurde das allerdings reklamiert. In den Papieren tauchen natürlich beide Klassifizierungen auf. Wo finde ich denn Angaben zur korrekten Belabelung für solche Kombi-Packs? Das ganze wird immer zusammen verkauft und versandt. Für das Gefahrstoffrecht habe ich was gefunden, auch dort gilt die höhere Gefahr. Wie ist das beim Gefahrgut. Ich hoffe diese harte Nuss kann jemand knacken.
Vielen Dank!
Gruß Frank
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Re: Kennzeichnung Kombi-Pack
[Re: Schüle GU]
#5177
13.06.2007 11:42
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Udo Leithold
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Hallo Frank, wieviel ist denn in den Eimern?
Gruß Udo Leithold
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Re: Kennzeichnung Kombi-Pack
[Re: Udo Leithold]
#5178
16.06.2007 10:52
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Schüle GU
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Hallo Udo,
hier mehr Angaben, bei den beiden Komponenten handelt es sich nicht wie beschrieben um Kl. 3 und 9 sondern um Kl. 8 und 9. Genau gesagt: Komp. A: UN3082,9, III, Komp. B: UN 2735, 8, II Es gibt verschiedene Größen A/B: 5 kg/ 2 kg, 205 kg/1 kg, 600 g/ 150 g Die Problematik ist, dass die beiden Gefässe miteinander zwar verbunden sind, aber evtl. natürlich auch einzeln auftauchen könnten. Kann ich auf dem großen Eimer einfach auch den Label der anderen Komponente anbringen? Gilt die höhere Gefar (hier Label8) ? Die 2 kleineren Größen würden ja auch als LQ gehen, dazu bräuchte ich dann ja aber eine Umverpackung, die haben wir allerdings nicht. Wäre klasse wenn du mir einen Tipp geben könntest.
Danke!
Gruß Frank
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Re: Kennzeichnung Kombi-Pack
[Re: Schüle GU]
#5179
18.06.2007 11:30
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Susann Miller
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Hallo Frank,
also ich würde sagen entweder:
a) bei den beiden Eimern handelt es sich, da diese ja miteinander verbunden sind, um ein Versandstück, dann könntest Du beide Gefahrzettel auf dem größeren Eimer anbringen oder b) es handelt sich um zwei einzelne Versandstücke, dann wären jedoch beide Eimer einzeln zu bezetteln. Sollte Dir der Platz dann auf dem kleineren Eimer nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit: "Wenn die Form eines Versandstücks zu unregelmäßig oder das Versandstück zu klein ist, sodass ein Gefahrzettel nicht auf zufrieden stellende Weise angebracht werden kann, darf dieser durch eine Schnur oder durch ein anderes geeignetes Mittel fest mit dem Versandstück verbunden werden"
Die Möglichkeit, wie von dir gewünscht, nur den Gefahrzettel der Klasse 8 (wegen der höheren Gefahr) anzubringen, gibt es im Gefahrgutrecht leider nicht.
Herzliche Grüße Susann Miller
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Re: Kennzeichnung Kombi-Pack
[Re: Schüle GU]
#5180
18.06.2007 11:37
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Gitta Krämer
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Hallo Frank,
wir haben solche Artikel auch im Verkauf. Da sind beide gekennzeichnet. Auf dem größeren Eimer mit Label 10x10 cm und auf dem kleineren etwas kleiner, so wie es die Verpackung hergibt. Das darf man ja. Extra mit Schnur oder ähnlichem anbringen, das hält meist nicht lange, wenn man kommissionieren muß.
Übrigens haben wir die zweite Komponente oft auch als LQ im großen Eimer liegen. Dann sieht man nur das Label für den goßen Eimer und auf dem Deckel die UN-Nummer in der Raute für das innenliegende LQ. Wurde bisher von den Kontrollorganen auch nicht beanstandet.
Grüße aus Brandenburg. Gitta Krämer
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