Guten Tag zusammen
kann mir jemand sagen wo ich in den Gesetzesbüchern finde ob man für LQ Sendungen einen Gefahrgutbeauftragten braucht oder eben nicht?
Ganz nach dem Motto wer sucht der findet? Ich habe lange gesucht! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vielen Dank und schöne Grüsse aus der Schweiz
Christian Maier
Zuletzt bearbeitet von ChMaier; 19.06.2007 09:34.