Hallo Herr Sommer,
für diese interne zusätzliche Schulung benötigen Sie keine Genehmigung vom LBA und auch keiner sonstigen Institution. Sie führen hier eine Schulung für sonstige verantwortliche Personen im Sinne des § 6 GbV durch. Dazu sollte die Lehrkraft, also offensichtlich Sie, über ausreichende Kenntnisse über die zu vermittelnden Inhalte verfügen, damit die Teilnehmer von dieser Schulung etwas mitnehmen können. Dokumentation dieser Schulung nicht vergessen, da diese gerne von den Aufsichtsbehörden zur Einsicht gefordert wird.
Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer