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Verschiffung von begasten Containern #5294 10.07.2007 15:08
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Guten Tag,

folgender Fall...

Ein Großreeder bucht bei einer Feederreederei begaste Container (UN 3359), die in Hong Kong begast wurden, für eine Verladung von Hamburg nach Klaipeda.

Um einen Transport durchzuführen zu können, müssen meiner Meinug nach lt. IMDG Code (3.3.3.1 - 910/5 und 5.4.4.2) folgende Papiere vorliegen: Gefahrguterklärung (Beförderungsdokument) inkl. Verantwortliche Erklärung und Packzertifikat sowie zusätzlich ein Begasungszertifikat.

Ich versuche mittlerweile seit ca. zwei Wochen herauszufinden, welche Papiere bei mir wirklich vorliegen müssen bzw. ob es die o.g. sind.

Herausgefunden hab ich außerdem folgendes...
Lt. Hafenamt Bremerhaven muss für ein Transport das Begasungszertifikat, das Gefahrgutmanifest des Ozeanreeders sowie das Gefargutmanifest des Feeders vorhanden sein.

Lt. WSP Hamburg soll nur das Gefahrgutmainfest des Feeders und das Begasungszertifikat ausreichend sein.

Allerdings muss hierbei in beiden Fällen ein Beförderungsdokument beim Großreeder vorliegen.

Ich bin mir momentan nicht sicher welche Papiere nun wirklich lt. IMDG Code vorhanden sein müssen um den Cntr. korrekt zu verladen. Gilt das Begasungszertifikat als Beförderungsdokument? Immerhin steht dort weder die Veranwortliche Erklärung noch das Packzertifikat drauf.

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt...

MfG
O.E.



Re: Verschiffung von begasten Containern #5295 17.09.2007 18:35
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Bernd Gonschior Offline
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Beiträge: 55
Vielleicht kann das Folgende ein wenig Licht ins Dunkel bringen oder doch zumindest den einen oder anderen Kollegen aus der Reserve locken:

Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Beförderung benötigt der Feeder die IMO-Erklärung oder das GG-Manifest des Großreeders sowie die Begasungsdaten nach 5.4.4.2. Die Angaben aus der IMO-Erklärung oder aus dem GG-Manifests dienen dem Feeder seinerseits als Grundlage für die eigene GG-Manifesterstellung.

In welcher Form müssen die Begasungsdaten vorliegen?
Gemäß IMDG-Code müssen die in 5.4.4.2 (Fumigated units) aufgeführten Informationen in der IMO-Erklärung enthalten sein. In der Regel wird hierfür aber ein gesondertes Begasungszertifikat (Certificate of Fumigation) verwendet.

Enthält das GG-Manifest die Begasungsdaten?
Die Begasungsdaten sind in der Regel nicht im GG-Manifest enthalten, da dieses nach 5.4.3.1 lediglich alle nach 5.4.1.4 und 5.4.1.5 geforderten Daten enthalten muss, nicht jedoch die Begasungsdaten nach 5.4.4.2.

Warum kann das GG-Manifest die IMO-Erklärung und das Containerpackzertifikat ersetzen?
Es wird davon ausgegangen, dass bei der Erstverladung des Containers die gemäß IMDG-Code geforderten Papiere (IMO-Erklärung, Containerpackzertifikat) vorgelegen haben und das GG-Manifest gemäß 5.4.3.1 ordnungsgemäß erstellt wurde. Deshalb begnügt man sich damit, lediglich das Vorliegen des GG-Manifestes zu fordern. Fehlen im GG-Manifest jedoch Angaben, so müssen die Ursprungsdokumente beigebracht werden.


Gruß
Bernd Gonschior

Re: Verschiffung von begasten Containern #5296 05.11.2007 09:07
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Beiträge: 44
Baxter Offline
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Beiträge: 44

Guten Morgen,

da wir ebenfalls für etliche Reederein begaste Container verladen kenne ich das Problem.

Bei der WSP Hamburg ist es so , das das Begasungszertifikat und das GG-Manifest ausreichend ist .
Eine IMO Erklärung wird für begaste Container nicht verlangt , da diese selten ausgestellt wird bzw. vorhanden ist .



Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.

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