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Klassifizierung #522 06.02.2003 17:41
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Hallo,
wer kann mir helfen? Ich suche im ADR/RID eine Definition für Gemisch und Lösung. Es geht speziell um die Klassifizierung nach 2.1.3.3. Habe ich eine Begriffsbestimmung übersehen? Mir ist nicht ganz klar, wann man nach 3.1.2.7 Gemisch bzw. Lösung anführt.
Mit freundlichen Grüßen

Re: Klassifizierung #523 10.02.2003 16:08
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Anderl Offline
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Sehr geehrter Herr Rothe,

kenne keine Definition im ADR/RID. Vielleicht hilft die analog der IATA unter 4.1.3.1 weiter:
Enthält ein Gemisch oder eine Lösung neben einer oder mehreren nicht diesen Vorschriften unterworfenen Stoffen einen namentlich in der Gefahrgutliste enthaltenen Stoff, so ist es unter der richtigen Versandbezeichnung des in der Liste aufgeführten Stoffes zu deklarieren; die bestimmenden Bezeichnung "Gemisch" oder "Lösung" muss hinzugefügt werden.
Beispiel:
Eine Lösung die Aceton enthält weist einen Flammpunkt unter 23°C und einen Siedepunkt über 35°C auf. Daher liegt die Mischung im selben Entzündbarkeitsbereich wie reines Aceton (UN1090, Klasse 3, Verpackungsgruppe II). Da weder Gefahrenklasse noch Verpackungsgruppe verschieden sind, ist diese Lösung mit der richtigen Versandbezeichnung "Aceton, Lösung" zu bezeichnen.

In der Praxis heisst dies:
Voraussetzung:
- Eine Zubereitung enthält nur einen gefährlichen Inhaltsstoff
- dieser ist in den Vorschriften namentlich gennannt
- Gefährdungsmerkmale / Klassifizierungskriterien entsprechen dem "Reinstoff" (gleiche Verpackungsgruppe)
- Gemisch oder Lösung sind nicht explizit in der Verordnung aufgeführt
Ergebnis:
Es wird die Klasse, UN-Nummer und Verpackungsgruppe des "Reinstoffes" verwendet und der Bezeichnung das Wort "Lösung" (z.B. bei flüssigen gelösten Stoffen) oder "Gemisch" (z.B. bei festen, pulvrigen Zubereitungen, Suspensionen oder Emulsionen) hinzugefügt.

Bei einem nicht namentlich genannten gefährlichem Inhaltsstoff oder mehreren gefährlichen Bestandteilen (egal ob namentlich genannt oder nicht) wird die Zubereitung entsprechend ihrer Eigenschaften einer geeigneten Gattungseintragung oder n.a.g.-Eintrag zugeordnet. Wenn ein technischer Name gefordert ist (SV274), kann durch Worte wie "enthält" angezeigt werden, dass es sich nicht um einen "Reinstoff" handelt. Mehr als zwei gefährliche Bestandteile müssen im TN nicht angegeben werden, aber Haupt- und Nebengefahr müssen durch die genannten gefährlichen Bestandteile abgedeckt sein.

Freundliche Grüße
J. Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Klassifizierung [Re: Anderl] #524 11.02.2003 08:36
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Sehr geehrter Herr Anderl,
danke für Ihre Antwort. Ich hätte ja auch die Meinung vertreten, flüssige Stoffe = Lösungen und feste Stoffe = Gemische. Im ADR bin ich aber über andere Beispiele gestolpert (z. B. Kapitel 2.2.61.1.9 Gemische flüssiger Stoffe...), so dass ich unsicher wurde. Lege ich mich nun auf obige Definition fest, klassifiziere ich also eine Lösung aus Essigsäure (10 bis 50 %) mit anderen nicht gefährlichen gelösten Stoffen mit UN 2790 Essigsäure, Lösung, Lösung. Das klingt zwar etwas gewöhnungsbedürftig, aber ist wohl dann richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Rothe

Re: Klassifizierung #525 11.02.2003 10:18
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Sehr geehrter Herr Rothe,

einfach Lösung genügt --> UN2790 Essigsäure, Lösung

Freundliche Grüße
J. Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Klassifizierung [Re: Anderl] #526 19.02.2007 08:40
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Für mich stellt sich die Frage wie Essigsäure mit 80 % zu klassifizieren ist wenn nicht ausgeschlossen werden kann dass die Konzentratiuon geringfügig höher ist.

Spricht etwas gegen UN 2789, selbst wenn die Essigsäure 80% nicht übersteigt bzw. sogar knapp darunter ist?


Re: Klassifizierung [Re: AndyG] #527 20.02.2007 16:46
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Die HAc ist doch wunderbar in 3 Bereiche untergliedert. Wenn ich nun weiß, wie dick sie ist, kann ich die jeweils passende Nr. nehmen - und wenn ich bei 80,5 % liege, dann bin ich über 80 % (oder ich lasse - naja - etwas Regenwasser rein...)

Übrigens eine interessante Variante: Eine Aromen-Fabrik tränkt ein harmloses, festes Trägermaterial mit Essig und trocknet das Ganze. HAc ist der einzig gefährliche Stoff und in signifikanter Menge enthalten.

Jou, da haben wir dann ein HAc-GEMISCH!

Viele Grüße,

SF



Re: Klassifizierung [Re: SafetyFirst] #528 20.02.2007 17:14
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Hallo SF,

ich würde den Fall eher unter UN 3244 befördern (Sondervorschrift 218 beachten). Schließlich ist das ganze nun getrocknet.

Gruß
e.meindl

Re: Klassifizierung [Re: SafetyFirst] #529 21.02.2007 09:16
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AndyG Offline
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Hallo SF,

Antwort auf
Die HAc ist doch wunderbar in 3 Bereiche untergliedert. Wenn ich nun weiß, wie dick sie ist, kann ich die jeweils passende Nr. nehmen - und wenn ich bei 80,5 % liege, dann bin ich über 80 % (oder ich lasse - naja - etwas Regenwasser rein...)





Leider ist es üblich 80% Hac zu verkaufen.



Daher die Frage ob es nicht sinnvoller ist immer als UN 2789 zu klassifizieren selbst wenn einmal ein Tank nur mit 79,5% Hac befüllt ist?

Zuletzt bearbeitet von AndyG; 22.02.2007 08:18.
Re: Klassifizierung [Re: EMeindl] #530 02.03.2007 14:21
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SafetyFirst Offline
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Antwort auf
ich würde den Fall eher unter UN 3244 befördern (Sondervorschrift 218 beachten). Schließlich ist das ganze nun getrocknet.


Hallo E.Meindl,

vielen Dank! Diese Position habe ich bisher noch nie bewußt wahrgenommen. Das wird es wohl sein! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Antwort auf
Leider ist es üblich 80% Hac zu verkaufen.

Daher die Frage ob es nicht sinnvoller ist immer als UN 2789 zu klassifizieren selbst wenn einmal ein Tank nur mit 79,5% Hac befüllt ist?


Hallo AndyG,

da hab ich so meine Gewissenszweifel: Warum geben wir uns Grenzen, wenn wir uns dann nicht dran halten? Wenn die Information, über die wir verfügen, ist, daß die Säure 80prozentig ist, dann ist das so, und das Kriterium ist *mehr* als 80 %.
Andererseits: Wenn ich Schwankungen der Qualität berücksichtigen muß, dann wäre es wohl verantwortungsbewußt, die gefährlichere UN-Nr zu verwenden. Dann aber *habe* ich ja wohl die Info, daß die Säure auch *über* 80 % sein kann.

Fazit: Die QM-Abteilung treten, sie mögen Spezifikation "anpassen". <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Viele Grüße,

SF



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