Hallo zusammen,
gerade erreicht mich die Anfrage, was denn bei Chemietransporten nach Tschechien zu beachten sei.
Gut, das ADR gilt, aber gibt es noch weitere nationale Vorschriften, die evtl. zum Tragen kommen könnten?
Es geht hierbei um Transporte, die wahrscheinlich nach 1.1.3.6 transportiert werden können.
Daher müsste folgendes ausreichen, oder?
- Ausrüstung der Fahrzeuge mit Feuerlöscher DIN EN 3, 2 kg ABC (Transporter 3,5 t)
- Begleitpapiere / Beförderungspapier (da Ausnahme 18 GGAV in Tschechei nicht gilt)
- Verpackungen mit Kennzeichnung nach ADR
Gibt es noch weitere Bestimmungen zu beachten?
Vielen Dank für jede hilfreiche Info!
Gruß Jan