Sehr geehrter Herr Thomas,
Sie dürfen, wenn Genehmigung der zuständigen Behörde (z.B. Wasserschutzpolizei) vorliegt, in derselben Beförderungseinheit befördert werden. In diesen Fällen muss eine gleiche Sicherheit gewährleistet werden. (IMDG-Code 7.2.2.3)
Freundliche Grüße
J. Anderl