Re: Gefahrzettel größe?
[Re: Kay Schmauder]
#5345
24.07.2007 17:19
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Kay Schmauder
OP
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Hallo alle miteinander!
Das wär doch eine kleine Fleissaufgabe für die Damen und Herren der WP15 um hier einmal eine eindeutigere Aussage als sie momentan im ADR steht zu formulieren. Da es meistens nicht sehr sinnreich ist 5 Ltr. eines Produktes in einen 10 Liter Kanister zu packen nur um knitterfrei einen Aufkleber auf die Verpackung zu geben. Oder den Aufkleber liegend aufzukleben was auch nicht das ware ist. Oder gar von Bundesland zu Bundesland die Kanister jeweils umzulabeln, oder sooo <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Ich danke auf alle Fälle für die vielen Thread Beiträge.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Gefahrzettel größe?
[Re: Kay Schmauder]
#5346
25.07.2007 10:14
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Erwin Sigrist
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Hallo Herr Schmauder
Ich bin mir nicht so sicher ob dies wirklich eine Aufgabe für die WP.15, bei welcher ich regelmässig teilnehme, wäre. Das Problem ist aus meiner Sicht eher der Vollzug durch kleinliche Beamte. Solange diese für Ihre Behörde Einnahmen generieren müssen durch erheben von Bussgeldern hilft keine Definition. Erbsenzähler bleiben Erbsenzähler - ob in Österreich oder anderswo...
Aber wenn jemand das Ei des Kolumbus bzw eine narrensichere Definition hat könnte man ja einen Vorstoss unternehmen bei der WP.15....
Sonnige Grüsse aus Zürich
Erwin Sigrist
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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Re: Gefahrzettel größe?
[Re: Erwin Sigrist]
#5347
30.07.2007 12:15
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Rupert
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In Österreich wurde früher einmal in einem Vollzugserlaß auf die Kennzeichnungsgröße im Chemikalienrecht verwiesen. Und weiß schon wer wie die Größe der Kennzeichnung im GHS geregelt wird ? Das Problem dass Kontrollorgane die Größe mit den Lineal nachmessen ist wohlbekannt. Das Thema sollte aber wirklich mal an oberster Stelle - sprich UN behandelt werden. Mit 2-3 drei erklärenden Sätzen wären alle geholfen. lg Rupert
Have a nice day!
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Re: Gefahrzettel größe?
[Re: Kay Schmauder]
#5348
02.08.2007 12:05
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Andreas_A
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Tja, ein ähnliches Problem hatten wir neulich auch.
3 l Wasserstoffperoxid (UN2014) mit Entgasungsverschluss und den daraus resultierenden Ausrichtungspfeilen + Produktetikett.
Am Ende war kein Platz mehr für die Gefahrzettel in 10*10 cm.
Um Diskussionen und ggf. Beanstandungen aus dem Weg zu gehen, haben wir dann größere Kanister genommen und diese nur halb gefüllt.
IMHO darf man die Gefahrzettel nur verkleinern, wenn nicht ausreichend Platz vorhanden ist. Wenn der Platz aber durch "Zusatzfeatures", wie ein tolles Etikettenlayout etc. verbraucht wird, ist das das Problem des Produzenten/Absenders.
(Es bringt ja auch nicht viel, wenn man eine für Bayern verbindliche Auskunft erhält und ab dem "Grenz"übertritt - und sei es nur nach Baden-Württemberg - feststellt, dass die bayrische Auskunft nichts mehr zählt.
Es wäre wirklich an der Zeit zumindest mal bundeseinheitliche, besser noch EU-weit einheitliche Vorgaben zu machen.)
Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 02.08.2007 12:07.
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Re: Gefahrzettel größe?
[Re: Andreas_A]
#5349
24.08.2007 00:43
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binder9953
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Wenn auf der schmalen Seite des Kanisters genügend Platz bleibt um einen 10x10 cm großen Gefahrzettel liegend anzubringen, dann würde dem Gesetz auch entsprochen. Im ADR steht lediglich, dass jedes Versandstück mit Gefahrzettel gem. Spalte 5 (und event. 6) zu kennzeichnen sind. Die Gefahrzettel müssen nicht so ausgerichtet sein, dass z. B. dass Flammensymbol oben steht. Wenn sich der Gefahrzettel dann nicht ausgeht, darf er meiner Meinung nach verkleinert werden, vorher nicht. Bei der Verkleinerung ist ja dann kein Maß mehr vorgegeben.
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Re: Gefahrzettel größe?
[Re: binder9953]
#5350
24.08.2007 08:26
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Gandalf
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Hallo binder9953, Die Gefahrzettel müssen nicht so ausgerichtet sein, dass z. B. dass Flammensymbol oben steht. Das sehe ich aber anders. Symbole, Text und Ziffern müssen gut lesbar sein (5.2.2.2.1.6 ADR). Und das heißt für mich, der Gefahrzettel kann nicht auf dem Kopf stehen oder sonst wie angebracht werden, sondern nur so wie er im ADR (5.2.2.2.2) abgebildet ist. Gruß Gandalf
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Re: Gefahrzettel größe?
[Re: Gandalf]
#5351
24.08.2007 12:17
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KWitomski
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Hallo zusammen. Ich sehe das genau so wie Gandalf. ADR 5.2.2.1 schreibt vor, dass Gefahrzettel hinsichtlich der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2. entsprechen müssen. Das heisst dann auch, dass sie auf der Spitze stehend angebracht werden müssen und eine liegende Anbringung verboten ist. So habe ich es auch in meinen Lehrgängen gelernt. Warum ein Kontrollbeamter dann zur liegenden Anbringung bei Platzmangel rät, kann ich nicht nachvollziehen.
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