Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Gefahrzettel größe? [Re: Kay Schmauder] #5345 24.07.2007 17:19
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo alle miteinander!

Das wär doch eine kleine Fleissaufgabe für die Damen und Herren der WP15 um hier einmal eine eindeutigere Aussage als sie momentan im ADR steht zu formulieren. Da es meistens nicht sehr sinnreich ist 5 Ltr. eines Produktes in einen 10 Liter Kanister zu packen nur um knitterfrei einen Aufkleber auf die Verpackung zu geben. Oder den Aufkleber liegend aufzukleben was auch nicht das ware ist. Oder gar von Bundesland zu Bundesland die Kanister jeweils umzulabeln, oder sooo <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ich danke auf alle Fälle für die vielen Thread Beiträge.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrzettel größe? [Re: Kay Schmauder] #5346 25.07.2007 10:14
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Hallo Herr Schmauder

Ich bin mir nicht so sicher ob dies wirklich eine Aufgabe für die WP.15, bei welcher ich regelmässig teilnehme, wäre. Das Problem ist aus meiner Sicht eher der Vollzug durch kleinliche Beamte. Solange diese für Ihre Behörde Einnahmen generieren müssen durch erheben von Bussgeldern hilft keine Definition. Erbsenzähler bleiben Erbsenzähler - ob in Österreich oder anderswo...

Aber wenn jemand das Ei des Kolumbus bzw eine narrensichere Definition hat könnte man ja einen Vorstoss unternehmen bei der WP.15....

Sonnige Grüsse aus Zürich

Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Gefahrzettel größe? [Re: Erwin Sigrist] #5347 30.07.2007 12:15
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
In Österreich wurde früher einmal in einem Vollzugserlaß auf die Kennzeichnungsgröße im Chemikalienrecht verwiesen.
Und weiß schon wer wie die Größe der Kennzeichnung im GHS geregelt wird ?
Das Problem dass Kontrollorgane die Größe mit den Lineal nachmessen ist wohlbekannt.
Das Thema sollte aber wirklich mal an oberster Stelle - sprich UN behandelt werden. Mit 2-3 drei erklärenden Sätzen wären alle geholfen.
lg
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrzettel größe? [Re: Kay Schmauder] #5348 02.08.2007 12:05
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Tja, ein ähnliches Problem hatten wir neulich auch.



3 l Wasserstoffperoxid (UN2014) mit Entgasungsverschluss und den daraus resultierenden Ausrichtungspfeilen + Produktetikett.



Am Ende war kein Platz mehr für die Gefahrzettel in 10*10 cm.



Um Diskussionen und ggf. Beanstandungen aus dem Weg zu gehen, haben wir dann größere Kanister genommen und diese nur halb gefüllt.



IMHO darf man die Gefahrzettel nur verkleinern, wenn nicht ausreichend Platz vorhanden ist. Wenn der Platz aber durch "Zusatzfeatures", wie ein tolles Etikettenlayout etc. verbraucht wird, ist das das Problem des Produzenten/Absenders.



(Es bringt ja auch nicht viel, wenn man eine für Bayern verbindliche Auskunft erhält und ab dem "Grenz"übertritt - und sei es nur nach Baden-Württemberg - feststellt, dass die bayrische Auskunft nichts mehr zählt.



Es wäre wirklich an der Zeit zumindest mal bundeseinheitliche, besser noch EU-weit einheitliche Vorgaben zu machen.)

Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 02.08.2007 12:07.
Re: Gefahrzettel größe? [Re: Andreas_A] #5349 24.08.2007 00:43
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 7
binder9953 Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 7
Wenn auf der schmalen Seite des Kanisters genügend Platz bleibt um einen 10x10 cm großen Gefahrzettel liegend anzubringen, dann würde dem Gesetz auch entsprochen.
Im ADR steht lediglich, dass jedes Versandstück mit Gefahrzettel gem. Spalte 5 (und event. 6) zu kennzeichnen sind.
Die Gefahrzettel müssen nicht so ausgerichtet sein, dass z. B. dass Flammensymbol oben steht.
Wenn sich der Gefahrzettel dann nicht ausgeht, darf er meiner Meinung nach verkleinert werden, vorher nicht.
Bei der Verkleinerung ist ja dann kein Maß mehr vorgegeben.


Re: Gefahrzettel größe? [Re: binder9953] #5350 24.08.2007 08:26
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo binder9953,
Antwort auf
Die Gefahrzettel müssen nicht so ausgerichtet sein, dass z. B. dass Flammensymbol oben steht.
Das sehe ich aber anders. Symbole, Text und Ziffern müssen gut lesbar sein (5.2.2.2.1.6 ADR). Und das heißt für mich, der Gefahrzettel kann nicht auf dem Kopf stehen oder sonst wie angebracht werden, sondern nur so wie er im ADR (5.2.2.2.2) abgebildet ist.
Gruß Gandalf

Re: Gefahrzettel größe? [Re: Gandalf] #5351 24.08.2007 12:17
Registriert: May 2005
Beiträge: 61
KWitomski Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: May 2005
Beiträge: 61
Hallo zusammen.
Ich sehe das genau so wie Gandalf. ADR 5.2.2.1 schreibt vor, dass Gefahrzettel hinsichtlich der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2. entsprechen müssen. Das heisst dann auch, dass sie auf der Spitze stehend angebracht werden müssen und eine liegende Anbringung verboten ist. So habe ich es auch in meinen Lehrgängen gelernt. Warum ein Kontrollbeamter dann zur liegenden Anbringung bei Platzmangel rät, kann ich nicht nachvollziehen.

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 02.05.2025 18:52
Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer
von tsteinhauser - 02.05.2025 15:27
ADR 2025
von M.A.T. - 30.04.2025 15:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3