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Re: Angaben im Beförderungspapier - RSE [Re: TDamm] #5501 25.03.2008 22:14
Registriert: Mar 2007
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Mark Offline
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Hallo,

auch die Codierung (z.B. 4G) ohne die offizielle Bezeichnung wird ausdrücklich als nicht Konform gehalten.

Karton = Kiste (aus Pappe)
BigBag = flexibler IBC
Fass, dass nicht rund ist, sonder rechteckig mit stark abgerundeten Kanten wird wohl jeder als Fass und nicht als Kanister erkennen, trotzdem ist dieser mit 3H2 (Kanister mit abnehmbaren Deckel) codiert = Kanister!!!

[siehe Begriffsbestimmung im ADR Kapitel 1.2]

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Angaben im Beförderungspapier [Re: Mark] #5502 14.04.2015 07:57
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tree787 Offline
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Sorry, dass ich diesen uralten Thread auskrame, aber das Thema ist für mich gerade aktuell und eine eindeutige Antwort war aus meiner Sicht in den Beiträgen nicht enthalten.

Es geht um das Beförderungspapier.

1. Wenn ich nicht zugelassene Innenverpackungen in einer zusammengesetzten Verpackung transportiere (zugelassene Kisten) und diese in eine Umverpackung (Metallkiste) einstelle, ist dann im Beförderungspapier die Metallkiste anzugeben oder die einzelnen Kisten? Ich denke, dass die einzelnen Kisten als fertig verpackte Versandstücke anzugeben sind.

2. Wie werden zusammengesetzte Verpackungen im Bef-papier angegeben, wenn Gefahrgüter mit unterschiedlichen Gefahrgütern zusammengepackt werden? Man kann ja nicht bei jedem Eintrag eine Kiste angeben. Da würden ja dann mehr Kisten angegeben sein, als vorhanden sind.

Gruß

Re: Angaben im Beförderungspapier [Re: tree787] #5503 14.04.2015 10:00
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
und diese in eine Umverpackung (Metallkiste) einstelle, ist dann im Beförderungspapier die Metallkiste anzugeben oder die einzelnen Kisten?


Laut Absatz 5.4.1.1.1 e) schreibst Du einfach "Kiste".

Antwort auf
2. Wie werden zusammengesetzte Verpackungen im Bef-papier angegeben,


Hier trifft der Eintrag unter Absatz 5.4.1.1.1 e) Bemerkung zu, "Die Angabe der Anzahl, des Typs und des Fassungsraums jeder Innenverpa­ckung innerhalb der Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung ist nicht erforderlich."

Bei Umverpackung musst Du aber Absatz 5.1.2 Verwendung von Umverpackungen beachten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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