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Re: Angaben im Beförderungspapier - RSE
[Re: TDamm]
#5501
25.03.2008 22:14
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Registriert: Mar 2007
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Mark
Meister aller Klassen
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Beiträge: 492 |
Hallo,
auch die Codierung (z.B. 4G) ohne die offizielle Bezeichnung wird ausdrücklich als nicht Konform gehalten.
Karton = Kiste (aus Pappe) BigBag = flexibler IBC Fass, dass nicht rund ist, sonder rechteckig mit stark abgerundeten Kanten wird wohl jeder als Fass und nicht als Kanister erkennen, trotzdem ist dieser mit 3H2 (Kanister mit abnehmbaren Deckel) codiert = Kanister!!!
[siehe Begriffsbestimmung im ADR Kapitel 1.2]
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: Mark]
#5502
14.04.2015 07:57
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tree787
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Sorry, dass ich diesen uralten Thread auskrame, aber das Thema ist für mich gerade aktuell und eine eindeutige Antwort war aus meiner Sicht in den Beiträgen nicht enthalten.
Es geht um das Beförderungspapier.
1. Wenn ich nicht zugelassene Innenverpackungen in einer zusammengesetzten Verpackung transportiere (zugelassene Kisten) und diese in eine Umverpackung (Metallkiste) einstelle, ist dann im Beförderungspapier die Metallkiste anzugeben oder die einzelnen Kisten? Ich denke, dass die einzelnen Kisten als fertig verpackte Versandstücke anzugeben sind.
2. Wie werden zusammengesetzte Verpackungen im Bef-papier angegeben, wenn Gefahrgüter mit unterschiedlichen Gefahrgütern zusammengepackt werden? Man kann ja nicht bei jedem Eintrag eine Kiste angeben. Da würden ja dann mehr Kisten angegeben sein, als vorhanden sind.
Gruß
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: tree787]
#5503
14.04.2015 10:00
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Beiträge: 3,134
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, und diese in eine Umverpackung (Metallkiste) einstelle, ist dann im Beförderungspapier die Metallkiste anzugeben oder die einzelnen Kisten? Laut Absatz 5.4.1.1.1 e) schreibst Du einfach "Kiste". 2. Wie werden zusammengesetzte Verpackungen im Bef-papier angegeben, Hier trifft der Eintrag unter Absatz 5.4.1.1.1 e) Bemerkung zu, "Die Angabe der Anzahl, des Typs und des Fassungsraums jeder Innenverpackung innerhalb der Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung ist nicht erforderlich." Bei Umverpackung musst Du aber Absatz 5.1.2 Verwendung von Umverpackungen beachten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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UN 3480
von fireman - 02.08.2025 20:04
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