Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
#5541
18.09.2007 14:22
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Rupert
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Hallo, wie ist nun 5.3.2.4 IMDG zuverstehen ? Container die nur LQ (< 4.000 kg) enthalten, müssen nur auf allen vier Seiten mit "LIMITIED QUANTIES" gekennzeichnet zu werden, Placards brauchen nicht angebracht werden. (brauchen nicht? dürfen nicht? müssen nicht aber dürfen schon?)
Wir setzen dies so um das wie den Container nur mit LIMIITIED QUANTITIES kennzeichnen. Am Hafen (Triest) wird dann aber gefordert dass die entsprechendne Placards angebracht werden müssen. Dem Spediteur ist es recht wenn wir den Lenker diese Placards mitgeben und er dann sie Vorort anbringt. Ich hätte soweit damit keine Probleme - müsste aber dann der Lenker wenn er die Placards anbringt auch eine neues Containerpackzertifikat unterzeichnen ?
Die Container schon auf der Strasse zu plaktatieren will ich nicht, da dies nur Probleme bei Gefahrgutkontrollen heraufbeschwört.
Wie seht Ihr das ?
lg rupert
Have a nice day!
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Re: Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
[Re: Rupert]
#5542
19.09.2007 01:17
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Bernd Gonschior
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Hallo Rupert,
wenn ein Container nur Gefahrgut in begrenzten Mengen enthält, dann MUSS er an allen vier Seiten mit "LIMITED QUANTITIES" oder "LTD QTY" gekennzeichnet werden.
Gefahrgutkennteichen DÜRFEN angebracht werden, MÜSSEN aber NICHT. Eine Kennzeichnung mit der UN-Nummer gemäß 5.3.2.1 DARF erfolgen, MUSS aber NICHT.
Da die Kennzeichnung und Plakatierung sowohl vorher als auch hinterher den Vorschriften des IMDG-Codes entspricht, kann man wohl auf ein neues Containerpackzertifikat verzichten.
Gruß Bernd
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Re: Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
[Re: Bernd Gonschior]
#5543
19.09.2007 15:25
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Rupert
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Hallo Bernd
So weit - so gut.
Jetzt kennzeichne ich mal den Container mit Placards (weil die Spedition oder Reederei es vorab so wünscht)
Eine Frage für unsere Kontrollorgane:
Ich habe dann nur LQ-Güter, und bin somit vom ADR befreit, brauche weder ein Beförderungspapier (nach ADR), noch schriftliche Weisungen etc..
Der Container ist aber plakatiert und signalisiert "Gefahrguttransport"
Wenn ich jetzt auf dem "Formular für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter" (5.4.4. ADR/ 5.4.5 IMDG-Code) kurz IMO den Satz erwähne
"Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1 ADR"
wird dies auch dann so akzeptiert und verstanden, dass dieser Transport vom ADR befreit ist ?
lg
Rupert
Zuletzt bearbeitet von Rupert; 25.09.2007 10:12.
Have a nice day!
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Re: Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
[Re: Rupert]
#5544
19.09.2007 18:59
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R_KARPE
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Ja, allerdings sollte dann auch die Beförderungseinheit ,um Irritationen vorzubeugen, vorn und hinten nach 5.3.2.1.1. gekennzeichnet werden. (1.1.4.2.1.c) Sonst geht automatisch die "Kelle" hoch! Eine Überkennzeichnung ist doch nicht verboten! Grüße aus Thüringen, R_Karpe
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Re: Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
[Re: R_KARPE]
#5545
20.09.2007 08:17
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EMeindl
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Kann dann aber trotzdem noch interessante Diskussionen geben wenn der Fahrer keine ADR Bescheinigung hat (die er auch nicht braucht, da LQ).
Gruß e.meindl
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Re: Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
[Re: EMeindl]
#5546
21.09.2007 07:07
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TDamm
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Hallo Herr Karpe,
Sie haben ja recht, dass eine Überkennzeichnung nicht verboten ist (5-5.2 RSE), aber warum sieht dann die RSE (Anlage 7, Nr. 128.4) dafür 100 Euro als Bußgeld vor? Und falls eine solch gekennzeichnete Beförderungseinheit im videoüberwachten Rennsteigtunnel der A 71 erkannt wird, kommt dieser bestimmt nicht weit.
Gruß aus Thüringen Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Containerkennzeichung - LIMITED QUANTITIES
[Re: Rupert]
#5547
21.02.2008 12:43
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coolholgi
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Hallo Rupert,
ich würde mich auf Diskussionen mit Reedereien und Speditionen nicht einlassen. Wenn du LTD QTY hast, dann bezettle auch nur das. Wenn die was anderes wollen, frage ich immer gerne wo das in dem IMDG Code so steht, meist dann verpufft das Verlangen der Placards von selbst. Denn das steht nirgends. Im schlimmsten Fall würde ich telefonisch mit der Reederei / Spedition Kontakt aufnehmen und mir mal über die Kompetenz einen Überblick verschaffen. Das selbe Problem hatte ich zu Beginn auch, aber ohne gesetzl. Grundlage können die sowas nicht fordern. Es ist ein Lernprozess, in dem die Reedereien / Speditionen zum Teil noch etwas hinterher sind.
Grüße coolholgi
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