ich habe dieser Tage eine italienische Fahrerbescheinigung in die Hände bekommen. (siehe Anhang) Diese war auf blauem Papier gedruckt und entspricht, auf der Seite mit den Klassen, für die sie gültig ist, nicht dem Muster nach 8.2.2.8.3. Nun schreibt 8.2.1.8. vor, das dem Muster entsprechende Bescheinigungen anderer Vertragsparteien anzuerkennen sind. Sollte diese Bescheinigung nun im Umkehrschluss nicht anerkannt werden, mit allen daraus resultierenden Folgen?
diee ADR-Bescheinigung wird in Italien auf blauem Papier erstellt. Die ADR-Vertragsstaaten orientieren sich in der Gestaltung Ihrer ADR-Bescheinigungen nur inhaltlich am Muster gemäß 8.2.2.8.3 ADR. Inhaltlich hat die italienische alle Bedingungen erfüllt und ist somit auch in allen ADR-Vertragsstaaten anzuerkennen. Die Ihnen vorliegende ADR-Bescheinigung ist also auch durch Sie zu akzeptieren. Andere ADR-Bescheinigungen aus Italien gibt es nicht.