Markierung/Dokumentation Sprache?
#556
23.02.2003 00:12
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Anonym
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Ich wende mich heute erstmals mit einer Frage an euch! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Laut IATA ist für die Markierung und Dokumentation die englische Sprache zu verwenden. Ist somit ein Packstück welches bei Markierung und Dokumentation(Shipper's Dec.) als Anschrift des Empfängers den Eintrag .... München Deutschland
enthält, zurück zu weisen?
Muss es Munich, Germany heissen?
Oder muss nur die "Richtige Versandbezeichnung" in englischer Sprache geschrieben werden?
Gruß GaNeleLa
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
#557
24.02.2003 12:43
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Willi_Pape
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Hallöchen, da die Anschrift ein Teil der Angaben in den Dokumenten ist, müsste es korrekter Weise: Munich, Germany heissen.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
[Re: Willi_Pape]
#558
24.02.2003 19:42
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Sehr geehrter Herr Pape,
vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!
DANKE!!!
Mit freundlichen Grüssen
GaNeleLa
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
[Re: Willi_Pape]
#559
26.03.2003 15:35
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Anonym
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Hallo Herr Pape!
Ich habe jetzt von meinem Chef in England folgende Info erhalten:
Die ICAO sei die "stärkere" Vorschrift! Sie besage, dass sie Englische Sprache "should be used"! Ist dies richtig? Die ICAO liegt mir leider nicht vor!
Bei meiner Tätigkeit habe ich in der Vergangenheit mehrmals Gefahrgutpakete vorgefunden, bei denen weder bei der Markierung noch in der Dokumentation Angaben bezüglich des Empfängerlandes gemacht wurden!
Hierzu äusserte mein Chef sich wie folgt: Es sei nicht explizit in der Vorschrift erwähnt, dass das Empfängerland genannt werden muß!
Ich bin jedoch der Meinung, das dies auch nicht nötig ist! Zu einer vollständigen Adresse gehört nach meiner Meinung das Empfängerland hinzu! Somit muß nicht nochmals explizit darauf hingewiesen werden!Gerade wenn Pakete ins Ausland verschickt werden, sollte das Empfängerland zur vollständigen Adresse gehören!
Wie ist Ihre Meinung hierzu?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen schon jetzt!
Gruss GaNeleLa
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
#560
01.04.2003 10:38
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Erwin Sigrist
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Grüezi Tatsächlich wird nicht explizit vorgeschrieben, dass das Empfängerland erwähnt sein muss. Aber ich teile Ihre Meinung, dass dies einfach zu einer Adresse gehört.
In der Schweiz werden Luftfracht-Sendungen, deren Shippers Declaration kein Bestimmungsland enthält, von den Annahmestellen strikte zurückgewiesen. Dabei muss das Land entweder mittels dem ISO-Ländercode oder ausgeschrieben in englischer Sprache vermerkt sein.
Bezüglich der ICAO T.I.: es ist korrekt, dass die ICAO-TI das rechtlich verbindliche Regelwerk ist. Ich nehme an, dies ist auch in Deutschland so. De Facto kommen Sie jedoch trotzdem nicht am IATA-DGR vorbei, da eine DGR-Sendung ansonsten von den Fluggesellschaften nicht angenommen wird. Wenn Sie sich aber ans DGR halten, gibt es auch keine Probleme mit den T.I., da das DGR, wenn es von den T.I. abweicht, strengere Massstäbe anlegt.
Beste Grüsse aus der Schweiz Erwin Sigrist SGCI Chemie Pharma Schweiz
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
#561
04.04.2003 23:15
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AvDeventer
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Hallo zusammen, es ist absolut richtig, dass das Empfänger- und das Herkunftsland in englischer Sprache aufgeführt sein muss. Jeder Handlingsagent würde ansonsten diese Sendung nicht zum Weitertransport freigeben!
Viele Grüße A.v.Deventer
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
[Re: AvDeventer]
#562
24.04.2003 10:06
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Anonym
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Hallo zusammen!
Mein Chef bleibt uneinsichtig und beruft sich weiterhin auf die ICAO nach der die Sprache für Markierung und Dokumentation "lediglich" in englisch sein sollte!
Ich habe jedoch die Hoffnung, dass ich ihn noch überzeugen kann, dass die zu verwendende Sprache Englisch sein muss!
Unsere Fluggesellschaft ist eine amerikanische, welche Gefahrgut innerhalb Europas transportiert. Somit sind wir an die State variations der USA in der ICAO gebunden.
Laut 49CFR ist die englisch Sprache Pflicht. Deshalb habe ich die Vermutung, dass es in der ICAO eine State variation der USA gibt(vergleichbar der USG-01 in der IATA), die besagt, dass für Markierung und Dokumentation die englische Sprache benutzt werden muss! Leider liegt mir ICAO nicht vor! Hat von euch jemand Zugriff auf diese Dokument?
Sollte es diese state variation wirklich geben, muss er wohl einsehen, dass die englisch Sprache für uns verpflichtend ist!
Ich hoffe Ihr könnt mir nochmals helfen!
Gruss GaNeleLa
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
#563
28.04.2003 08:18
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Anderl
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Hallo Herr Gäng, im ICAO-TI-Handbuch sind die Variations nicht niedergeschrieben. Sie sind aber dennoch gültig. Hier habe ich noch einen interessanten link: http://hazmat.dot.gov/icaovar.htmHier die "US-Variations effective ..." öffnen - die englische Sprache für Dokumentation und Markierung ist gefordert. Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
[Re: Anderl]
#564
29.04.2003 13:20
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Anonym
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Anonym
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Hallo Herr Anderl,
sie scheinen ja wirklich ein 'Spezi' zu sein!
Wenn nun die State variation für eine amerikanische Fluggesellschaft wirklich auch ausserhalb der USA gilt, muss er es wohl einsehen, dass wir da mit unserem Versender ein Problem haben.
Danke für Ihre kompetente Hilfe!
Gruss GaNeleLa
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
#565
29.04.2003 15:24
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Anonym
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Liebe Gemeinde ;-)
nach meiner bescheidenen Meinung ist
- ICAO-TI nicht maßgebend, denn auf dem AirWaybill unterschreibt der versender (oder der in seinem Auftrag handelnde Agent) daß die Luftfrachtsendung den IATA-DGR gemäß abgefertigt ist,
- Englisch Pflicht für Markierungen (IATA-DGR 7.1.3.3) und
- München ein Eigenname. Wie wäre denn die englische Übersetzung für Augsburg oder Fallingbostel? Als frachtannehmender Prüfer würde ich sowohl München als auch Munich akzeptieren. Das Land gehört für mich dazu denn viele Städte haben Doppelgänger (Melbourne, Frankfurt, und wie viele San Joses und Santa Cruz gibt es wohl weltweit!).
Grüße an alle,
Roland Mandel
Zuletzt bearbeitet von RMandel; 29.04.2003 15:24.
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Re: Markierung/Dokumentation Sprache?
#566
14.05.2003 13:11
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Anderl
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Hallo Herr Mandel,
dass die ICAO-TI nicht maßgebend sind, dem kann ich leider nicht zustimmen.
Nach NfL II-47/99 und NfL II-48/99 bedarf der Transport gefährlicher Güter nach §27 LuftVG und §78 LuftVZO einer Erlaubnis durch das LBA. Hier wird immer die ICAO-TI aufgeführt. In II-48/99 findet man unter 2.1: "Die Bestimmungen der jeweils gültigen Ausgabe der ICAO-Gefahrgutvorschriften (ICAO Technical Instructions), ebenfalls niedergelegt in den IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA-Dangerous Goods Regulations), werden eingehalten."
Da die IATA-DGR konform den ICAO-TI erstellt wird und alle Anforderungen der ICAO erfüllt, sind bei Anwendung der IATA-DGR gleichzeitig die ICAO-TI erfüllt (1.1.4 IATA-DGR). Somit sind mit der Bestätigung der Abfertigung gemäß IATA-DGR gleichzeitig die Anforderungen nach ICAO-TI erfüllt.
Die Eigennamen nicht zu übersetzen stimme ich zu, allerdings hat es sich i.a. eingebürgert, bei Städten, die auch einen englischen Namen haben (z.B. Munich), auch diesen zu verwenden. München oder Munich stellt sicherlich kein Sicherheitsrisiko dar, ausserdem können nach 8.1.6.6 bzw. 8.1.6.7 die Flughafenbezeichnungen von Versender, seinem Agenten, Luftverkehrsgesellschaft oder Abfertigungsagenten ergänzt oder verbessert werden.
Freundliche Grüße Anderl Josef
Freundliche Grüße Josef Anderl
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