Beschriftung "Umverpackung und deutsche Grammatik
#5569
24.09.2007 17:51
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Fred Reinke
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Hallo werte Kollegen
Nach einer Fahrerschulung haben sich mehrere GBs zusammengesetzt und wie es so ist 5 Frauen/männer bedeutet zumindest 3 Meinungen.
Das Thema Umverpackung - muss die Beschriftung mit dem Wort Umverpackung erfolgen oder nicht.
Das Beispiel war eine Palette mit drei Fässern gefüllt mit unterschiedlichen Gefahrgütern. Die Fässer wurden mit durchsichtiger Schrumpffolie auf der Palette fixiert. Die Kennzeichnung der Fässer war von Außen durch die Folie klar zu erkennen.
Die Frage: Muss nun das Wort Umverpackung auf die Folie oder nicht?
Um die Abstimmung auf eine breite Basis zu stellen und vielleicht auch Mitstreiter für meine Auffassung zu bekommen, habe ich die Frage hier eingestellt.
MfG Fred Uwe Reinke
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: Fred Reinke]
#5570
25.09.2007 07:28
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G. Homann
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Hallo,
aus meiner Sicht ein klarer Fall:
5.1.2.1 [Kennzeichnung]
a)Eine Umverpackung muss (i)mit dem Ausdruck "UMVERPACKUNG" gekennzeichnet und
(ii)für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit der UN- Nummer, der die Buchstaben "UN" vorangestellt sind, gekennzeichnet und, wie nach Abschnitt 5.2.2 für Versandstücke vorgeschrieben, bezettelt sein,
es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichnungen und Gefahrzettel bleiben sichtbar.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: G. Homann]
#5571
25.09.2007 11:22
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ChMaier
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Hallo zusammen
Die Beschriftung der Fässer ist klar sichtbar, heisst es ja...Demnach schreibe ich die Folie nicht mit "Umverpackung" an ! Freundlichen Gruss
Ch. Maier
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: ChMaier]
#5572
25.09.2007 12:44
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Kay Schmauder
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Hallole!
Laut 5.1.2.1.i muss das Wort Umverpackung auf eine Umverpackung drauf, denn ein Kunststoffband ist ja auch schon eine Umverpackung. (Ich weiss, auf ein solches dünnes Bändchen einen morz Aufkleber zu pappen ist nicht sehr logisch) aber halt vorgeschrieben. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Nur bei den Gefahrgutaufklebern gem. 5.1.2.1.ii macht das ADR eine Angabe, die ein Wiederholen der Aufkleber erst vorschreibt wenn die GG-Aufkleber nicht mehr zu sehen sind. und und und. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Aber Vorsicht, unsere Nachbarn im Osten oder Süden erkennen die Gefahrgutaufkleber nach vier Runden mit der durchsichtigen Stretchfolie nicht mehr und wollen eine Wiederholung der GG-Aufkleber auf der "Umverpackung". <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: ChMaier]
#5573
25.09.2007 13:10
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AndyG
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Kann mich hier nur Hr. Schmauder anschliessen.
Nach 5.1.2.1a) (i) ist die Umverpackung auch als solche zu kennzeichnen (Ausdruck "Umverpackung") und darf nicht weggelassen werden.
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: AndyG]
#5574
25.09.2007 14:13
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G. Homann
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Ist schon interessant, was man alles in einen Satz mit mehreren Kommata hineininterpretieren kann, wenn man etwas verkomplizieren will! Draußen Umverpackung draufzuschreiben macht doch nur Sinn, wenn ich nicht sehen kann, was drinnen ist! Dann müssen natürlich auch alle Kennzeichnungen u. Label außen sichtbar sein. Die Kernaussage von 5.1.2.1 a) lautet aber doch: Eine Umverpackung muss (i) und (ii) erfüllen -> Komma (und Absatz)-> es sei denn ...alles ist sichtbar. Wozu denn dann noch Umverpackung draufschreiben??
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: G. Homann]
#5575
25.09.2007 17:29
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Winklhofer
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Hallo liebe Kollegen,
hier lautet, da alle Kennzeichnungen und Bezettelungen klar erkennbar sind, die Antwort eindeutig "Nein". Einen Hinweis gibt dazu auch die RSE unter Nr. 5-1.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: Winklhofer]
#5576
25.09.2007 20:18
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Fred Reinke
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Hallo Herr Winkelhofer der Text aus der RSE 5-1 "Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Container, Tankcontainer und Beförderungseinheiten, die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen - die jedoch auf eine vorhandene Gefahr hinweist -, begründen keine Ordnungswidrigkeit" sagt mir zum Thema Umverpackung eigentlich nur, dass ich nicht bestraft werden kann wenn ich es drauf schreibe und es eigentlich nicht müsste oder habe ich da was überlesen?
Im übrigen nur weiter mit der Abstimmung. Es steht wohl auch hier 3:2 für nicht drauf schreiben!
Fred Reinke
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: Winklhofer]
#5577
25.09.2007 21:02
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Kay Schmauder
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Hallole!
Meine RSE sagt unter 5-1 folgendes:
5-1 Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Container, Tankcontainer und [Beförderungseinheiten,] {Wagen,} die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen - die jedoch auf eine vorhandene Gefahr hinweist -, begründen keine Ordnungswidrigkeit.
Oder sollte ich mal wieder ein update besorgen?
@Homann
Wie erklärt sich dann der Strafbefehl bei vierlagiger Stetchfolie? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Beschriftung "Umverpackung und deutsche Gramma
[Re: Kay Schmauder]
#5578
26.09.2007 06:47
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AndyG
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zu Hr. Homann:
ich interpretiere dies nach wie vor anders:
5.1.2.1 a)
(i) muss mit dem Ausdruck "Umverpackung" gekennzeichnet sein - ohne wenn und aber
(ii) jede UN-Nummer - es sei denn von aussen ist alles deutlich erkennbar (dann kann auf (ii) verzichtet werden (jedoch nicht auf (i))
Es steht sogar dabei, dass der Ausdruck "Umverpackung" gut sichtbar und lesbar sein muss.
Zusatz: In Österreich gibt es kein RSE; jedoch ist im GGBG Gefahrgutbeförderungsgesetz das ADR für verbindlich erklärt.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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