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UN 3363 und Freigestellte Mengen #5633 19.10.2007 20:30
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Hallo Gefahrgut-Spezialisten!
Als Neuling im Forum wende ich mich heute gleich mit einer konkreten Problemstellung an die Gefahrgut-Experten im Forum mit der Bitte um Unterstützung!

Ich bin als Verpackungsplaner nur am Rande in die Gefahrgutthematik involviert, benötige aber einige Informationen zum Versand von Kfz-Komponenten (Pumpen) per Luftfracht nach China.
Das in der Pumpe nach dem Prüfen enthaltene Medium hat die Klassifizierung: Klasse 3, Verpackungsgruppe III, UN 3295.
Wir versenden jedoch als UN 3363 (Dangerous Goods in Apparatus).

Ich würde nun gerne wissen, ob der Versand von Gefahrgut in Freigestellten Mengen (Dangerous Goods in Excepted Quantities) für unser Produkt überhaupt möglich ist.
Falls ja, unter welchen Bedingungen (Was ist zu beachten!)

Ich hoffe damit die Versandkosen deutlich zu reduzieren.

Unsere Pumpe enthält max. 4-5 g Medium.
Eine Innenverpackung (Karton mit Tiefziehformteilen) enthält 12 Pumpen.
Auf der Palette befinden sich max. 30 Kartons = 360 Pumpen.
Diese Packeinheit könnte aber jederzeit reduziert werden.

Für detaillierte Infos vielen Dank im Voraus.
Ich bin leider nicht im Besitz der IATA-DGR.

Re: UN 3363 und Freigestellte Mengen [Re: jtw] #5634 22.10.2007 22:45
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jtw Offline OP
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Keine Rückmeldungen bisher!
Keine Hinweise!
Schade!

Gruß,
jtw

Re: UN 3363 und Freigestellte Mengen [Re: jtw] #5635 24.10.2007 11:09
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Anderl Offline
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Hallo,

von Excepted Quantities würde ich absehen, denn dann sind die "Erleichterungen" der VV916 hinfällig, und man müsste nach 2.7.8 IATA-DGR verpacken und die Verpackungstests nach 2.7.9. durchführen.
Ausserdem lehnen viele Fluggesellschaften Exepted Quantities generell ab.
Auch wenn mengenmäßig Möglichkeit besteht, besser Finger weg.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: UN 3363 und Freigestellte Mengen [Re: Anderl] #5636 03.11.2007 16:49
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Heinz1 Offline
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Hallo zusammen,

ich würde auch aus den oben genannten Gründen von "excepted quantities" abraten.

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass alle Schulungsanforderungen gemäß DGR 1.5 bereits vor Versand erfüllt sind.

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke


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