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Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous #567 24.02.2003 21:36
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Ich wende mich heute mit folgender Frage an Euch:

Ist das Kennzeichen der Klasse 9 (Miscellaneous) mit dem Aufdruck "Miscellaneous"
ein im internationalen Luftverkehr zulässiges Kennzeichen?

In den IATA Regularien wird dieses Kennzeichen ausschließlich ohne Schriftzug beschrieben!

Bei anderen Klassen wird explizit darauf hingewiesen, dass diese auch mit Schriftzug zulässig sind!

Folgerung: Klasse 9 mit Schriftzug unzulässig!?

Gruß
GaNeleLa <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />

Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous #568 25.02.2003 12:13
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Nach IATA-DGR 7.2.2.4 bzw. 3.4.1.1 e) ICAO-TI darf ein Text ergänzt werden.

Bei genauer Betrachtung sind die Klasse-9-Label nach UN-Recommendations, ICAO-TI und IATA-DGR nicht ganz identisch.
Das ICAO-TI-Label wird geändert und es wurde vorgeschlagen, einen Hinweis aufzunehmen, dass kleine Unterschiede wie diese keine Verletzung der Vorschriften darstellen (Quelle: IATA Dangerous Goods Focus Januar 2003).

Freundliche Grüße
Josef Anderl


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Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous [Re: Anderl] #569 25.02.2003 15:55
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Sehr geehrter Herr Anderl,



vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!



IATA-DGR 7.2.2.4 ist eindeutig! Diesen Punkt habe ich übersehen!

Aber warum wird dann unter IATA-DGR 7.3 bei EINIGEN Kennzeichen nochmals

darauf hingewiesen, dass sie AUCH mit Schriftzug zulässig sind!

Diese Anmerkung wäre doch dann völlig überflüssig, oder?



Mit freundlichem Grüssen



GaNeleLa


Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous #570 25.02.2003 16:13
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Hallo GaNeleLa,

es steht unter den einzelnen Label nur noch etwas dabei, wenn Alternativen in Farbe oder Text gegeben sind, z.B. "Poison Gas" or "Toxic Gas" für Unterklasse 2.3 und bei Klasse 3 abweichend zur weissen Vorlage auch schwarz verwendet werden darf.
Bei "eindeutigen" Texten wird auf eine Erläuterung verzichtet, wie z.b. bei den Unterklassen 4.1 und 4.2.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


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Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous [Re: Anderl] #571 25.02.2003 23:25
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Hallo Herr Anderl,

das ist eine plausible Erklärung!

Danke für Ihre Hilfe!

Gruß GaNeleLa

Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous #572 29.03.2003 00:28
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AvDeventer Offline
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Hallo zusammen,
die Vorschriften der ICAO bzw. IATA sind hier doch recht eindeutig.
Grundsätzlich MUSS ein G-Kennzeichen OHNE Schriftzug verwendet werden.
Allerdings haben einige Länder bzw. Luftverkehrsgesellschaften eine Ausnahmeregelung, z.B. Pakistan.
Schöne Grüße aus NRW
A.v.Deventer

Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous [Re: AvDeventer] #573 02.04.2003 17:18
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Als Ergänzung,
damit dies richtig verstanden wird:

a) Es müssen Gefahrzettel angebracht werden (entsprechend IATA-DGR Spalte E der 4.2 Gefahrgutliste bzw. ICAO-TI Spalte 5 der Tabelle 3.1)
b) Es kann nach ICAO 3.4.1.1 e) in der unteren Hälfte der Label ein Text eingefügt werden. Dieser muss sich aber auf die Gefahr beziehen. Die IATA erlaubt analog nach 7.2.2.4 einen Text zur Beschreibung der Gefahr. Dieser Text sollte in englisch sein, und wenn das Ursprungsland eine andere Sprache fordert, dann sollte englisch gleichwertig ergänzt werden.

Es können also Gefahrzettel mit und ohne (abgesehen von Klasse 7) Text verwendet werden. Wenn die Gefahr als Text angegeben wird, bietet sich der Name des Labels an (IATA-DGR 7.3.1 bis 7.3.17). Dieser gibt die Gefährdung an.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


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Josef Anderl

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Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous [Re: Anderl] #574 04.04.2003 23:09
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AvDeventer Offline
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Hallo Herr Anderl,
grundsätzlich haben Sie schon recht, nur ist es so, dass manche Länder oder Luftverkehrsgesellschaften eine Gefahrgutsendung auf der sich ein Gefahrgutkennzeichen mit Text befindet, strikt ablehnt. Also bleiben die Ausnahmen der Länder bzw. LVGén zu beachten!!!

Viele Grüße
A.v.Deventer

Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous [Re: AvDeventer] #575 07.04.2003 09:12
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Anderl Offline
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Lieber Herr Deventer,

bitte teilen Sie uns die entsprechenden Abweichungen mit.

Die in der IATA-DGR 2003 aufgeführten verbieten den Text nicht. Im Gegenteil. Alle Abweichungen der Staaten und Fluggesellschaften, die unter 7.2.2 aufgeführt sind, verlangen einen Text zur Beschreibung der Gefahr.

Bitte informieren Sie uns über die "textfeindlichen" Fluggesellschaften und Staaten. Danke.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


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Josef Anderl

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Re: Gefahrgutkennzeichen Klasse 9 Miscellaneous [Re: Anderl] #576 08.04.2003 14:46
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Hallo zusammen

In IATA-DGR 7.2.2.3 steht aber doch ganz eindeutig, dass Gefahrgutkennzeichen den in Unterabschnitt 7.3 wiedergegebenen Musterausführungen entsprechen müssen.
Abweichungen sind nur erlaubt, wenn angegeben. Bei Klasse 8 und 9 sind keine Abweichungen angegeben und somit wohl unzulässig. Wenn erläuternder Text wie in 7.2.2.4 erlaubt ist, ist hiermit wohl beispielsweise der Text 'Poison' oder 'Toxic'
gemeint. Dieser Text wird aber dann auch bei den unter 7.3 gezeigten Musterausführungen genannt.

Gruss GaNeleLa


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