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Gefahrgutbeauftragter #5671 05.11.2007 13:20
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Gefahrgut Jo Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine spezielle Frage. Ich soll im Rahmen einer Kooperation für ein anderes Unternehmen die "Betreuung" im Gefahrgutbereich übernehmen. Kann ich das nur als vom Unternehmen bestellter Gefahrgutbeauftragter oder ist eine Bestellung nicht erforderlich?
Gemäß der Freistellungen der GbV ist eine Bestellung nicht zwingend erforderlich.


Viele Grüße


John

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Gefahrgut Jo] #5672 07.11.2007 18:53
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Uta Sabath Offline
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Hallo,

grundsätzlich muss die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten schriftlich erfolgen (§ 1 GbV). Wird in dem kooperierenden Betrieb lediglich Gefahrgüter in freigestellten Mengen befördert (Beförderungsbegriff i. S. des GGBefG), dann muss für diesen Betrieb selbstverständlich kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden, außer § ! Abs. 4. (behördliche Anordnung) tritt in Kraft.

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Gefahrgut Jo] #5673 12.11.2007 16:31
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UweM Offline
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Hallo Jo,

die Befreiungen nach §1b GbV würde ich sehr genau prüfen und mit schriftlicher Begründung der Geschäftsführung zu stellen. Viel wichtiger ist aber, dass auch wenn kein GB bestellt werden muss, es immer "Beauftragte Personen" gemäß §1a Nr.5 GbV im Unternehmen gibt. Sollen diese von Dir betreut werden? Wie geht man miteinander um?
Da macht es vielleicht doch Sinn, einen GB zu bestellen und der für alle Beauftragten Personen als Ansprechpartner/Helfer kenntlich gemacht wird.
Gruß UweM

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: UweM] #5674 13.11.2007 09:35
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Gefahrgut Jo Offline OP
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Hallo,
die "beauftragten Personen" sollen von mir betreut und auch geschult werden. Ich denke auch, dass es sinnvoller ist als bestellter Gefahrgutbeauftragter tätig zu werden.
Sollte keiner als Gb bestellt werden, hat die Verantwortung ja der Geschäftsführer. Hier stellt sich dan die Frage: Was bin ich dann? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wie ist denn das bei den selbstständigen Kollegen, sind die alle als Gb in den von ihnen betreuten Betrieben tätig und bestellt?


Gruß
John

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Gefahrgut Jo] #5675 14.11.2007 14:12
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UweM Offline
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Hallo John,
wenn du nicht als GB bestellt wirst, wärst du nur "Berater" und hättest keine rechtliche Verantwortung. "Im Großen und Ganzen"
Die selbständigen Kollegen sind meistens als externe GB bestellt oder beraten den firmeninternen GB.
Gruß
UweM

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: UweM] #5676 16.11.2007 13:20
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Gefahrgut Jo Offline OP
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Hallo,
danke für Antworten, sehe ich auch so.


Viele Grüße

John


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