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Gefahrgutbeauftragter nach Verkehrsträger #5684 07.11.2007 16:36
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Björn N Offline OP
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Hallo,
in §1 GbV ist geregelt wer einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss! In §2 sind die Anforderungen des GB geregelt. Transportiert das Unternehmen nun z.B. einen Tankcontainer mit Gefahrgut im Kombinierten Verkehr. Über die Straße zur Bahn, mit der Bahn zum Schiff (short sea) und über die Straße zum Empfänger; Muss der GB dann für alle drei Verkehrsträger ausgbildet sein oder reicht Straße aus??


Gruß von der Küste
Björn

Mit dem Wissen wächst der Zweifel. **(J.W.v.G.)**
Re: Gefahrgutbeauftragter nach Verkehrsträger [Re: Björn N] #5685 07.11.2007 18:12
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Beiträge: 499
GG1 Offline
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Offline
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Beiträge: 499
Hallo,

der Gefahrgutbeauftragte muß alle betroffenen Verkehrsträger abdecken; allein Straße ist im beschriebenen Fall nicht ausreichend.

Grüße
GG1


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