Hallo,
in §1 GbV ist geregelt wer einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss! In §2 sind die Anforderungen des GB geregelt. Transportiert das Unternehmen nun z.B. einen Tankcontainer mit Gefahrgut im Kombinierten Verkehr. Über die Straße zur Bahn, mit der Bahn zum Schiff (short sea) und über die Straße zum Empfänger; Muss der GB dann für alle drei Verkehrsträger ausgbildet sein oder reicht Straße aus??