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Ist LQ nach Beschädigung "richtiges" Gefahrgut? #5710 19.11.2007 09:55
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Lars Paterok Offline OP
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Hallo zusammen,

nachdem unser Transportdienstleister in der Vergangenheit beschädigte
Verpackungen (Haarwasser, Nagellack, etc.) kommentarlos an uns zurück
geschickt hat, verlangt er nun, das wir ihm Bergeverpackungen und
EG-Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen, sofern ein LQ-Produkt
beschädigt wurde.
Er beruft sich darauf, daß Güter in Begrenzten Mengen, dessen Verpackung
beschädigt wurden, somit als "richtiges" Gefahrgut behandelt werden müssen,
da sie nicht mehr den vereinfachten Anforderungen an LQ entsprechen.

Ist dies korrekt und wenn ja, wo finde ich im ADR einen entsprechenden
Verweis?

Saukalte Grüße aus Bielefeld
Lars Paterok

Re: Ist LQ nach Beschädigung "richtiges" Gefahrgut? [Re: Lars Paterok] #5711 19.11.2007 17:44
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Susa Offline
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Hallo Lars,

das Einzige was ich im ADR zu diesem Thema gefunden habe, ist die Begriffsbestimmung einer Bergungsverpackung (1.2.1 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten)
Dort steht, daß in einer Bergungsverpackung beschädigte, defekte oder undichte Versandstücke zum Zwecke der Wiedergewinnung oder Entsorgung transportiert werden.
Es steht nichts drin, daß es bei LQ nicht erforderlich ist eine Bergungsverpackung zu verwenden.
So wie ich das verstehe, muß man das bei allen Versandstücken die Gefahrgut enthalten, egal ob in begrenzten Mengen oder nicht.
Bei uns im Betrieb ist es auf jeden Fall so geregelt, daß immer eine Bergungsverpackung verwendet werden muß. unabhängig von der Menge des verpackten Gefahrgutes.
Auf jeden Fall habe ich im ADR keinerlei Erleichterungen hinsichtlich beschädigter LQ-Verpackungen gefunden.

Ebenfalls saukalte Grüße aus Nordbayern
Susa


Re: Ist LQ nach Beschädigung "richtiges" Gefahrgut [Re: Susa] #5712 20.11.2007 08:15
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G. Homann Offline
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Hallo,
bei LQ gilt ja 3.4.1.1:
"Die gemäß den Abschnitten 3.4.3 bis 3.4.6 verwendeten Verpackungen müssen nur den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen."
In 4.1.1.1 steht dann:
"...Die Verpackungen, ... müssen ... so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackung, insbesondere infolge von Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderung (z. B. hervorgerufen durch Höhenunterschiede) vermieden wird."
Ein beschädigtes LQ- Versandstück, welches diese Kriterien nicht mehr erfüllt, fällt folglich nicht mehr unter die Freistellungen nach 3.4.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Ist LQ nach Beschädigung "richtiges" Gefahrgut? [Re: Lars Paterok] #5713 20.11.2007 08:47
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Beiträge: 80
Ritchie Offline
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Beiträge: 80
Hallo

wegen der Aussage,
"nachdem unser Transportdienstleister in der Vergangenheit beschädigte
Verpackungen ... an uns zurück
geschickt hat",
sollte man erstmal klären, wer Absender, Verpacker etc. ist.

Bei Gefahrgütern in dieser Größe (haushaltsübliche Kosmetik) kann doch bestimmt eine größere "normale" Verpackung verwendet werden, bevor man auf teure Bergungsverpackungen zurückgreift.

Gruß
R.

Re: Ist LQ nach Beschädigung "richtiges" Gefahrgut? [Re: Ritchie] #5714 26.11.2007 21:18
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Beiträge: 59
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Tommy Danger Offline
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Offline
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Registriert: Nov 2002
Beiträge: 59
... und warum verschickt er überhaupt beschädigte Versandstücke. Und welcher Verlader übergibt und welcher Fahrer übernimmt hier beschädigte Versandstücke.

Pfui, Pfui. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />


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