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Umverpackung für LQ (ADR3.4) #5828 11.12.2007 13:45
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ChiefRocka Offline OP
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Hallo liebe Leute,
dürfen Begrenzte Mengen, ADR 3.4, z.B. auf einer Europalette gestapelt werden und dann mit eine Schrumpffolie umwickelt werden.
Kommt 3.4 dann weiterhin zur Anwendung und was muss darüber hinaus noch beachtet werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß,
Der Chief

Re: Umverpackung für LQ (ADR3.4) [Re: ChiefRocka] #5829 11.12.2007 18:06
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Chief,

ja Du darfst. Wenn die Versandstücke alle nach 3.4 verpackt sind, dürfen sie auf einer Palette gestapelt und mit Stretchfolie umwickelt werden. Es gilt immer noch 3.4.

Haben die Versandstücke Ausrichtungspfeile (manchmal sind die auf den Kartons aufgedruckt), sollten diese Pfeile auch alle nach oben zeigen. Sind nicht alle Rauten der Versandstücke zu sehen (bei unterschiedlichen UN-Nummern), müssen die Rauten nach 3.4.7 alle nochmal außen drauf. Im evt. vorhandenen Beförderungspapier muß man auf 3.4 nicht hinweisen, aber den Spediteur mußt Du informieren, daß er begrenzte Menge lädt.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Umverpackung für LQ (ADR3.4) [Re: Gitta Krämer] #5830 03.12.2008 15:34
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Andreas_A Offline
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Ich bin gerade auf diesen etwas älteren Thread gestoßen (und wundere mich prompt).

In 3.4.7. steht zwar, dass Umverpackungen mit UN-Nr. oder LQ in der Raute gekennzeichnet werden müssen.

Nur was sind hier Umverpackungen?
Alles was auch gemäß 5.1.2 mit "Umverpackung" gekennzeichnet werden müsste, also wirklich Versandstücke, die auf Paletten mit Folie gesichert wurden?

Re: Umverpackung für LQ (ADR3.4) [Re: Andreas_A] #5831 03.12.2008 15:55
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Beiträge: 199
Anderl Offline
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Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo,

Umverpackungen sind unter Begriffseinheiten 1.2 beschrieben, also z.B. mehrere Versandstücke auf Pallette geschrumpft, oder einfach ein größerer Karton (Kiste Pappe) oder ähnliches mit mehreren (LQ-)Einheiten.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

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