Hallo Chief,
ja Du darfst. Wenn die Versandstücke alle nach 3.4 verpackt sind, dürfen sie auf einer Palette gestapelt und mit Stretchfolie umwickelt werden. Es gilt immer noch 3.4.
Haben die Versandstücke Ausrichtungspfeile (manchmal sind die auf den Kartons aufgedruckt), sollten diese Pfeile auch alle nach oben zeigen. Sind nicht alle Rauten der Versandstücke zu sehen (bei unterschiedlichen UN-Nummern), müssen die Rauten nach 3.4.7 alle nochmal außen drauf. Im evt. vorhandenen Beförderungspapier muß man auf 3.4 nicht hinweisen, aber den Spediteur mußt Du informieren, daß er begrenzte Menge lädt.
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer