Hallo ureaner,
der Gefahrzettel "toter Fisch-toter Baum" soll aus dem GHS kommen und nach meiner letzten Info erst mal keine Nummer bekommen. Aber dieser Zettel bezieht sich auf Gefahrstoffinformationen und ist an das Vorhandensein eines Stoffes oder Konzentrationen gebunden. Mit der Wassergefährdungsklasse (WGK) hat das nur bedingt etwas zu tun. Denn schon jetzt unterliegen in Deutschland alle Stoffe oder Zubereitungen einer WGK, sind aber nach Gefahrstoffrecht nicht unbedingt zu kennzeichnen. Fand ich schon immer schade, da es ja ein Verkehrsschild gibt, was sich auf die Wassergefährdung bezieht und der Fahrer eigentlich kein offizielles Papier hat, woraus er diese Information beziehen kann, außer dem Sicherheitsdatenblatt. Und das gibt man dem Transport selten mit.
Aus dem ADR heraus gibt es meines Wissens keinen Paragraphen, der die Info der WGK vorsieht.
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer