Hallo AndyG,
Zu 1
Wenn in den allgemeinen oder besonderen Maßnahmen nicht das "Verhindern des Eindringens in die Kanalisation" vorgegeben wird, ist meiner Meinung nach keine Kanalisationsabdeckung erforderlich (wie ein Kollege von mir mal so schön gesagt hat: "Wenn einer unserer Tankcontainer ausläuft findet die Flüssigkeit auch einen Gulli ohne Abdeckung.").
Zu 2
Wenn er Österreich, Deutschland und Dänemark fährt dann in deutsch, dänisch und ggf. in seiner Sprache. Österreich hat aber meines Wissens nach so seine Eigenheiten: Üblicherweise richten sich die schriftlichen Weisungen an den Fahrzeug"führer" - in Österreich aber an den Fahrzeug"lenker". Auch mag man dort die zusätzliche Angabe "Unfallmerkblatt" nicht, es muß "schriftliche Weisungen" ohne Zusatz heißen.
Grüße
GG1