Hallo ChiefRocka,



ein Beförderungspapier muss sein, ...



... es sei denn, du befindest dich im innerdeutschen Verkehr und übergibst die Güter nicht an Dritte, dann kannst du die Ausnahme 18, GGAV in Anspruch nehmen und brauchst auch kein Beförderungspapier.



Bei der Beförderungskategorie 4 (unbegrenzte Menge) gilt jedoch die Befreiung nur bis zur Mengenschwelle der Beförderungakategorie 3 (1000 ltr. bzw. kg).



Grüße



Mark


Grüße

Mark