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Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 #5924 10.01.2008 13:43
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atomic Offline OP
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Hallo, welche Ausrüstungsgegenstände für Fahrzeug/Fahrer sind Pflicht lt. gültigem ADR bei Transporten der Beförderungskategorie 0, z.B.: UN 2910

Vielen Dank.

Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: atomic] #5925 10.01.2008 14:01
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Helmut Offline
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Hallo

UN 2910 hat nicht die Beförderungskategorie 0, sondern 4.
Bei Transporten mit der Beförderungskategorie 4 ist nur ein 2-kg-Feuerlöscher erforderlich.
Anders hingegen bei 0.
Hier sind orangene Warntafeln vorne und hinten am Fahrzeug, die Schutzausrüstung gemäß Unfallmerkblatt sowie die gesamte sonstige Ausrüstung gemäß ADR, Kap. 8.1.5 sowie noch Feuerlöscher je nach zGG erforderlich.

Grüße aus Stuttgart
Helmut

Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: atomic] #5926 10.01.2008 14:05
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TDamm Offline
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Hallo Atomik,

so pauschal wie Sie angefragt haben, kann man nur Antworten:

Alles was das ADR und die vom Absender erstellten schriftlichen Weisungen für das jeweilige Gut verlangen.

Spaß beiseite. Beförderungskategorie 0 bedeutet keine Freistellung nach 1.1.3.6 ADR. Die Vorschriften sind vollständig einzuhalten.
Allerdings passt das nicht zu dem Gut mit der UN 2910, was nach dem ADR in die Beförderungskategorie 4 eingeordnet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: atomic] #5927 10.01.2008 14:23
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Atomic!

Ich hab mal ein wenig in der ADR Liste geblättert und UN 2910 mit der Beförderungskategorie 4 gefunden. Also nicht 0.

Wäre der Stoff bei der Beförderungskategorie 0 zu finden gewesen würde einem die volle Härte des ADR treffen, da es dann keine Freistellung gem. 1.1.3.6 geben würde.

Aaaaaber da der Stoff die Beförderungskategorie 4 hat kann man, vorausfgesetzt die Kisten sind richtig verpackt einen ganzen 40tonner vollbeigen. Und mann braucht dann nur noch für das Fahrzeug entsprechende Feuerlöscher und ein Beförderungspapier in dem vermerkt ist, dass man gem. 1.1.3.6 sein Zeug von A nach B fährt.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: Kay Schmauder] #5928 10.01.2008 20:29
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Mark Offline
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Hallo Atomic,
hallo zusammen,

dank der neuen Multilateralen Vereinbarung M 183 ist der Vermerk im Beförderungpapier: "Beförderung ohne ... 1.1.3.6 ..." nicht mehr erforderlich.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: Mark] #5929 11.01.2008 16:24
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W
Winklhofer Offline
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Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

bei innerstaatlichen Beförderungen auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist bei freigestellten Versandstücken der UN 2910 gemäß Anlage 2 Nr. 1.3 c) cc) GGVSE das Mitführen eines Feuerlöschers nach 8.1.4.1 a) ADR nicht erforderlich.

Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: Mark] #5930 14.01.2008 11:21
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Rupert Offline
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M 183:
die M 183 ist recht schön und gut.
Aber sie gilt ja nur D, CH,F und in Schweden und Norwegen.
Also für mich als Össi <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
ist sie somit wertlos????
lg
rupert


Have a nice day!
Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: Rupert] #5931 19.02.2008 12:19
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atomic Offline OP
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OP Offline
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zuerst sorry, denn UN 2910 entspricht tatsächlich der Beförderungskategorie 4 (nicht 0).

Die Frage, die bleibt, ist folgende: wird hier nun 1 Feuerlöscher von 2 kg Fassungsvolumen benötigt oder nicht????
Hier im Thread wird beides genannt ... was stimmt ?

innerdeutscher Transport UN 2910 = wieviele Feuerlöscher ????
internationaler Transport UN 2910 = wieviele Fuerlöscher ????

Weitere Ausrüstungsgegenstände sind meiner Information für deutsche/internationale Transporte (Strasse) nicht erforderlich, oder?

Gruß Michael

Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: atomic] #5932 20.02.2008 17:38
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H
H.P. Kiefler Offline
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Spezi
H
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Hallo atomic,

Siehe Aussage von "Winklhofer".
Bei innerstaatlichen Beförderungen auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist bei freigestellten Versandstücken der UN 2910 gemäß Anlage 2 Nr. 1.3 c) cc) GGVSE das Mitführen eines Feuerlöschers nach 8.1.4.1 a) ADR nicht erforderlich.

Bei internationalen Transporten UN 2910 1X2kg Fuerlöscher für enstehende Motorbrände oder vielleicht noch übehitze Bremsen. Ladungsbrände sollen nicht vom Fahrer oder Begleitpersonal gelöscht werden. Was mit einem 2 kg oder 6 kg Feuerlöscher wahrscheinlich sowie so nicht gelingen würde (Eigenschutz).
Schöne Grüße aus NRW


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0 [Re: H.P. Kiefler] #5933 25.02.2008 16:23
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C
ChiefRocka Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
C
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Beiträge: 5
Hallo Freunde,
kurze Zwischenfrage: Das Beförderungspapier ist aber notwendig, ja?

Vielen Dank und beste Grüsse.

Der Chief

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