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Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
#5924
10.01.2008 13:43
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Registriert: Dec 2007
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atomic
OP
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OP
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Hallo, welche Ausrüstungsgegenstände für Fahrzeug/Fahrer sind Pflicht lt. gültigem ADR bei Transporten der Beförderungskategorie 0, z.B.: UN 2910
Vielen Dank.
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: atomic]
#5925
10.01.2008 14:01
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Helmut
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Hallo
UN 2910 hat nicht die Beförderungskategorie 0, sondern 4. Bei Transporten mit der Beförderungskategorie 4 ist nur ein 2-kg-Feuerlöscher erforderlich. Anders hingegen bei 0. Hier sind orangene Warntafeln vorne und hinten am Fahrzeug, die Schutzausrüstung gemäß Unfallmerkblatt sowie die gesamte sonstige Ausrüstung gemäß ADR, Kap. 8.1.5 sowie noch Feuerlöscher je nach zGG erforderlich.
Grüße aus Stuttgart Helmut
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: atomic]
#5926
10.01.2008 14:05
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TDamm
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Hallo Atomik,
so pauschal wie Sie angefragt haben, kann man nur Antworten:
Alles was das ADR und die vom Absender erstellten schriftlichen Weisungen für das jeweilige Gut verlangen.
Spaß beiseite. Beförderungskategorie 0 bedeutet keine Freistellung nach 1.1.3.6 ADR. Die Vorschriften sind vollständig einzuhalten. Allerdings passt das nicht zu dem Gut mit der UN 2910, was nach dem ADR in die Beförderungskategorie 4 eingeordnet ist.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: atomic]
#5927
10.01.2008 14:23
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Kay Schmauder
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Großmeister
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Hallo Atomic!
Ich hab mal ein wenig in der ADR Liste geblättert und UN 2910 mit der Beförderungskategorie 4 gefunden. Also nicht 0.
Wäre der Stoff bei der Beförderungskategorie 0 zu finden gewesen würde einem die volle Härte des ADR treffen, da es dann keine Freistellung gem. 1.1.3.6 geben würde.
Aaaaaber da der Stoff die Beförderungskategorie 4 hat kann man, vorausfgesetzt die Kisten sind richtig verpackt einen ganzen 40tonner vollbeigen. Und mann braucht dann nur noch für das Fahrzeug entsprechende Feuerlöscher und ein Beförderungspapier in dem vermerkt ist, dass man gem. 1.1.3.6 sein Zeug von A nach B fährt.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: Kay Schmauder]
#5928
10.01.2008 20:29
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Mark
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Hallo Atomic, hallo zusammen,
dank der neuen Multilateralen Vereinbarung M 183 ist der Vermerk im Beförderungpapier: "Beförderung ohne ... 1.1.3.6 ..." nicht mehr erforderlich.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: Mark]
#5929
11.01.2008 16:24
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Winklhofer
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Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
bei innerstaatlichen Beförderungen auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist bei freigestellten Versandstücken der UN 2910 gemäß Anlage 2 Nr. 1.3 c) cc) GGVSE das Mitführen eines Feuerlöschers nach 8.1.4.1 a) ADR nicht erforderlich.
Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: Mark]
#5930
14.01.2008 11:21
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Rupert
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Großmeister
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M 183: die M 183 ist recht schön und gut. Aber sie gilt ja nur D, CH,F und in Schweden und Norwegen. Also für mich als Össi <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ist sie somit wertlos???? lg rupert
Have a nice day!
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: Rupert]
#5931
19.02.2008 12:19
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atomic
OP
Einsteiger
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OP
Einsteiger
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zuerst sorry, denn UN 2910 entspricht tatsächlich der Beförderungskategorie 4 (nicht 0).
Die Frage, die bleibt, ist folgende: wird hier nun 1 Feuerlöscher von 2 kg Fassungsvolumen benötigt oder nicht???? Hier im Thread wird beides genannt ... was stimmt ?
innerdeutscher Transport UN 2910 = wieviele Feuerlöscher ???? internationaler Transport UN 2910 = wieviele Fuerlöscher ????
Weitere Ausrüstungsgegenstände sind meiner Information für deutsche/internationale Transporte (Strasse) nicht erforderlich, oder?
Gruß Michael
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: atomic]
#5932
20.02.2008 17:38
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H.P. Kiefler
Spezi
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Spezi
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Hallo atomic,
Siehe Aussage von "Winklhofer". Bei innerstaatlichen Beförderungen auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist bei freigestellten Versandstücken der UN 2910 gemäß Anlage 2 Nr. 1.3 c) cc) GGVSE das Mitführen eines Feuerlöschers nach 8.1.4.1 a) ADR nicht erforderlich.
Bei internationalen Transporten UN 2910 1X2kg Fuerlöscher für enstehende Motorbrände oder vielleicht noch übehitze Bremsen. Ladungsbrände sollen nicht vom Fahrer oder Begleitpersonal gelöscht werden. Was mit einem 2 kg oder 6 kg Feuerlöscher wahrscheinlich sowie so nicht gelingen würde (Eigenschutz). Schöne Grüße aus NRW
HPK Nichts bleibt wie es ist.
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Re: Fahrzeugausrüstung bei Beförderungskategorie 0
[Re: H.P. Kiefler]
#5933
25.02.2008 16:23
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ChiefRocka
Einsteiger
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Einsteiger
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Hallo Freunde, kurze Zwischenfrage: Das Beförderungspapier ist aber notwendig, ja?
Vielen Dank und beste Grüsse.
Der Chief
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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