Hallo Frau Sabath,
diesen Punkt haben wir vor einiger Zeit mit einer Reederei und einem großen Verlader diskutiert. Aufgrund der unterschiedlichen Bauweisen der Schiffe (Einhülle, Doppelhülle), der unterschiedlichen Ausrüstungen (Ladungsheizungsmöglichkeit aktiv/passiv, Begleitbeheizung Gaspendelleitung/Flammendurchschlagsicherung/Ventile) sowie der unterschiedlichen Temperaturen (sowohl Produkt als auch Umgebung) ist das gar nicht so einfach. Wir haben uns schließlich darauf verständigt, die Temperatur anzugeben, die das Produkt auf der Reise nicht unterschreiten darf (üblicherweise die, die im ADNR Tabelle C, Spalte 20 genannt wird).
Grüße
GG1