Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
#5963
17.01.2008 12:17
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Pabst aus Bayern
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Servus alle zusammen, wie muss der Tunnelschränkungscode korrekt in den Beförderungspapieren angegeben werden? In Klammer wie im ADR oder ohne?
UN 3295 (D1E) oder D1E
Danke für Eure Hilfe Dieter
ciao Dieter
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: Pabst aus Bayern]
#5964
17.01.2008 13:20
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Susann Miller
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Hallo,
bis jetzt (Stand: ADR 2007) ist es nicht erforderlich die Tunnelbeschränkungscodes in den Beförderungspapieren anzugeben, aber was nicht ist, kann ja noch werden ;-)
Viele Grüße Susann Miller
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: Susann Miller]
#5965
17.01.2008 13:53
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Hallo, soviel ich weiss soll es ab 2009 angegeben werden. Nun wollen wir unsere EDV schon einmal dafür fit machen.
viele Grüsse Dieter Pabst
ciao Dieter
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: ureaner]
#5967
17.01.2008 15:22
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... also in Klammern.
Danke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
... einer reicht zwar, aber so als stille Reserve ... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
ciao Dieter
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: Pabst aus Bayern]
#5968
18.01.2008 16:20
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Mark
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Hallo,
die Angabe soll jedoch nur erforderlich sein, wenn die Fahrstrecke auch durch einen Tunnel führt oder es nicht bekannt ist, ob ein Tunnel durchfahren wird.
Außerdem soll die 1 zwischen den Codierungen für Tankwagen und Stückgut in ein "/" geändert werden
also jetzt D1E (ADR 2007)
wird zu D/E (ADR 2009)
... ist ja auch einleuchtender.
Grüße Mark
Grüße
Mark
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: Mark]
#5969
18.01.2008 17:08
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TDamm
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Hallo Mark,
auch ich habe gehört, dass die Angabe nur erforderlich sein, wenn die Fahrstrecke auch durch einen Tunnel führt oder es nicht bekannt ist, ob ein Tunnel durchfahren wird.
Aber das dürfte doch nur auf einer Insel ohne Tunnel möglich sein. Denn woher soll der Absender!!! wissen, wo letztendlich der Fahrer lang fahren wird, wenn er seine Freundin besucht.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: TDamm]
#5970
20.01.2008 15:56
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Mark
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Hallo Thomas,
für Thüringen kann ich das verstehen, das kommt ja ein Tunnel nach dem anderen.
Bei uns in Niedersachsen gibt es nicht so viele Tunnel. Der nächste Tunnel ist mehr als 100 km entfernt. Bei regionalen Fahrten dürfte der Fahrer nicht einmal in die Nähe eines Tunnels kommen. Mal eben einen Abstecher zur 100 km weit entfernten Freundin, soll der Fahrer mal erklären.
Für die Standarttransporte sehe ich da auch weniger das Problem drin, die Tunnelcode sind in der EDV hinterlegt und können ohne weiteres mit abgedruckt werden.
Wir haben da eine Spezialtruppe, Chemiker mit Führerschein für LKW. Die Verpacken vor Ort beim Kunden Spezialchemikalien als Abfall. Der Abfall wird vor Ort vom Chemiker klassifiziert und das Beförderungspapier geschrieben, soll der noch zusätzlich den Tunnelcode raussuchen, das wäre ein erheblicher Mehraufwand. Dieser Aufwand ist in 95 % der Fälle gar nicht erforderlich, weil Weit und Breit kein Tunnel in Sicht ist. Außerdem weiß er ja, wo er lang fahren will.
Außerdem sehe ich die Regelung ganz locker: Wenn im Beförderungspapier kein Tunnelcode angegeben ist, das ist faktisch jeder Tunnel gesperrt.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: Mark]
#5971
21.01.2008 15:11
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ureaner
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Hallo Mark, Hallo Forum, ich möchte zwei Bemerkungen machen: 1. Tunnelbeschränkungscode (E) hat die Konsequenz: Durchfahrt für alle Gefahrgüter verboten. Durchfahrt für alle Tunnel gestattet (-) siehe 8.6.4 ADR 2007 2. Welche Tunnel sind für welche Gefahrgüter gesperrt? Ob das die Länder noch bis 2009 auf die Reihe bekommen? war schon mal Thema im Forum - Anfang 2007 - . mfg
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Re: Schreibweise des Tunnelbeschränkungscodes
[Re: ureaner]
#5972
26.01.2008 19:08
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Gerald
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Hallo Pabst aus Bayern, gehe im Bezug mit den Tunnelbeschränkungscodes auf die Bremse. Da die neue Tunnelreglung seit dem ADR 2007 zwar in Kraft ist, es gibt aber noch die Übergangslösung bis zum 31.12.2009. Ich wollte in der Ausbildung auch schon etwas genauer auf das Problem eingehen, leider musste ich gestern erfahren, das es noch zu Änderung in Abschnitt 8.6.4. und in der Zuordnung der Tunnelbeschränkungscode in Kapitel 3.1 kommen wird. Die endgültige Entscheidung soll auf der WP15-Tagung im Mai fallen. Und so müssen wir wohl auf den Gesetzestext Ende des Jahres warten, was wiedermal gut für die Ausbildung ist, da der ADR Schein 5 Jahre gilt.
Gruss Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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