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Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten #5978 18.01.2008 16:26
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Agnes Offline OP
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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.

Der Hersteller von UN-Nr. 1993 ( Entzündbarer flüssiger Stoff n.a.g) versendet
an seinen Kooperationspartner verschiedene Behälter ( 50,100,200 und 500 ml pro Behälter ) mit diesem Stoff. Der Kooperationspartner hat die Aufgabe, die kleinen Einheiten ( 50 und 100 ml ) zu Sets ( mit einem Tuch etc. ) zu verpacken und wiederum per Spedition an den Endkunden zu senden.
Die Jahresmenge dieses Stoffes liegt weit unter 50 to.

Nun hat sich für mich die Frage gestellt, ob der Kooperationspartner ( als Verpacker der Waren ) einen Gefahrgutbeauftragten benötigt oder genügt wenn er in diesem Bereich unterwiesen ist.

Viele Dank im voraus !

Grüße
Margarete Piekulla-Hapke

Re: Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten [Re: Agnes] #5979 18.01.2008 16:40
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UweM Offline
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Hallo Frau Piekulla-Hapke,
einige Details wären noch notwendig.
Aber zunächst ist der §1b der GbV zu interpretieren.
Hier sind einige Befreiungen möglich und die (alte) 50 Tonnen-Regel trifft auch nur noch in besonderen Fällen zu.
Bei den Gebindegrößen kann ich mir sehr gut die LQ- Regelung vorstellen. Ebenfalls könnten die Transporte unter der 1000- Punkteregelung nach 1.1.3.6 fallen.
Nach meinem Verständnis würde hier ein GB nicht notwendig sein, aber die beauftragten Personen.

Gruß
UweM

Re: Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten [Re: Agnes] #5980 18.01.2008 16:43
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Mark Offline
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Hallo Frau Piekulla,

zunächst einmal zu der 50-to-Regelung:

Die gilt seit langem nur noch für Transport in Erfüllung betrieblicher Aufgaben, kann also bei Versand an Extern nicht mehr herangezogen werden.

Die Frage ist, ob die Transporte kennzeichnungspflichtig sind. Sobald die einzelnen Transporte kennzeichnungspflichtig (also orange Warntafel) sind, ist ein Gb erforderlich.

Ich denke, dass die beschriebenen Innenverpackungen nach Kapitel 3.4 verpackt werden (LQ-Ware) und daher nicht kennzeichnungspflichtig sind. In diesem Fall ist ein Gb auch nicht erforderlich

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten [Re: Mark] #5981 21.02.2008 12:29
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Beiträge: 29
coolholgi Offline
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Beiträge: 29
Hallo,



darf ich mal Fragen was für Artikel es sind?

Das wäre mal sehr wichtig, da es für bestimmte Gefahrgüter Sondervorschriften gibt.

Ansonsten benötigt man bei LQ Sendungen keinen Gb, sobald aber einmal eine größere Menge versendet wird und die Freistellung nach 3.4 (LQ) nicht mehr anwendbar ist, muss ein Gb her.



Gruß Coolholgi

Zuletzt bearbeitet von coolholgi; 21.02.2008 12:30.

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